Ustascha verherrlicht: Erste Anklage
Salzburger Staatsanwalt hat Männer auch wegen Zeigens des kroatischen Grußes angeklagt. Für ihn ist das Wiederbetätigung.
Eine Anklage in Salzburg wird in Kärnten mit großem Interesse verfolgt. Die dortige Staatsanwaltschaft wirft 14 Männern – alle Kroaten oder mit kroatischen Wurzeln – Wiederbetätigung vor. Sie sollen bei einer Privat-Feier und in der Salzburger Innenstadt die ehemalige kroatische UstaschaDiktatur verherrlicht haben und den Ustascha-Gruß gezeigt haben (siehe unten).
Es ist das erste Mal, dass Ustascha-Verherrlichung in Österreich angeklagt wird. Von den Kärntner Behörden und Ermittfür lern hieß es bisher stets, diese Tatbestände seien in Österreich nicht verboten. Warum Staatsanwalt Marcus Neher die 14 Männer dennoch vor Gericht bringen will? Das begründet er laut Salzburger Nachrichten in seiner Anklage so: Das Ustascha-Regime sei eine Kopie der Diktatur Hitlers gewesen. Es mache rechtlich keinen Unterschied, ob sich die Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn direkt auf das Deutsche Reich bezieht oder auf einen damals verbündeten Staat, wie das faschistische Kroatien.
Ob diese Anklage rechtskräftig wird, prüft nun das Gericht. Gibt es grünes Licht, hätte das
Die Gedenkfeier in Bleiburg steht
das jährliche Gedenktreffen auf dem Loibacher Feld Konsequenzen. Es würde die Verfolgung möglicher Straftaten erleichtern. „Wir warten diese Entscheidung mit Interesse ab“, sagt Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Die Anklagebehörde wird bei der Feier am Samstag mit einem Staatsanwalt in Bleiburg sein.
ein Teilnehmer wegen Wiederbetätigung angeklagt. Laut Staatsanwalt hatte er den Hitlergruß gezeigt. Er sagte aber, dies sei „nur“der kroatische Gruß gewesen. Ein „GrußGutachter“soll das nun klären. Staatsanwältin Nicole Zwirn