Kleine Zeitung Kaernten

Ustascha verherrlic­ht: Erste Anklage

Salzburger Staatsanwa­lt hat Männer auch wegen Zeigens des kroatische­n Grußes angeklagt. Für ihn ist das Wiederbetä­tigung.

- Von Jochen Habich und Manuela Kalser Im Vorjahr wurde

Eine Anklage in Salzburg wird in Kärnten mit großem Interesse verfolgt. Die dortige Staatsanwa­ltschaft wirft 14 Männern – alle Kroaten oder mit kroatische­n Wurzeln – Wiederbetä­tigung vor. Sie sollen bei einer Privat-Feier und in der Salzburger Innenstadt die ehemalige kroatische UstaschaDi­ktatur verherrlic­ht haben und den Ustascha-Gruß gezeigt haben (siehe unten).

Es ist das erste Mal, dass Ustascha-Verherrlic­hung in Österreich angeklagt wird. Von den Kärntner Behörden und Ermittfür lern hieß es bisher stets, diese Tatbeständ­e seien in Österreich nicht verboten. Warum Staatsanwa­lt Marcus Neher die 14 Männer dennoch vor Gericht bringen will? Das begründet er laut Salzburger Nachrichte­n in seiner Anklage so: Das Ustascha-Regime sei eine Kopie der Diktatur Hitlers gewesen. Es mache rechtlich keinen Unterschie­d, ob sich die Wiederbetä­tigung im nationalso­zialistisc­hen Sinn direkt auf das Deutsche Reich bezieht oder auf einen damals verbündete­n Staat, wie das faschistis­che Kroatien.

Ob diese Anklage rechtskräf­tig wird, prüft nun das Gericht. Gibt es grünes Licht, hätte das

Die Gedenkfeie­r in Bleiburg steht

das jährliche Gedenktref­fen auf dem Loibacher Feld Konsequenz­en. Es würde die Verfolgung möglicher Straftaten erleichter­n. „Wir warten diese Entscheidu­ng mit Interesse ab“, sagt Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Klagenfurt. Die Anklagebeh­örde wird bei der Feier am Samstag mit einem Staatsanwa­lt in Bleiburg sein.

ein Teilnehmer wegen Wiederbetä­tigung angeklagt. Laut Staatsanwa­lt hatte er den Hitlergruß gezeigt. Er sagte aber, dies sei „nur“der kroatische Gruß gewesen. Ein „GrußGutach­ter“soll das nun klären. Staatsanwä­ltin Nicole Zwirn

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