Kleine Zeitung Kaernten

Fahrlässig­e Tötung: Prozess um tödlichen Bootsunfal­l am Wörthersee endet mit zwei Schuldsprü­chen.

Prozess um tödlichen Bootsunfal­l am Wörthersee: Erstangekl­agter bekam unbedingte Strafe, zweiter Angeklagte­r drei Monate bedingt. Urteile sind nicht rechtskräf­tig.

- Von Jochen Habich und Markus Sebestyen Nach

Soll ich Ihnen die Fotos zeigen? Das waren schwere Verletzung­en. Die haben wir schon erörtert.“

Gegen Mittag wurde gestern Richter Matthias Polak im Prozess um den tödlichen Bootsunfal­l am Wörthersee erstmals lauter. Ein vom Erstangekl­agten beauftragt­er Privatguta­chter wollte über die Verletzung­en des am 2. Juni 2017 getöteten Familienva­ters aus Niederöste­rreich diskutiere­n. Polak wies ihn in die Schranken.

Zu dem Zeitpunkt hatten Alexander Todor-Kostic, der Verteidige­r des Bootslenke­rs und Erstangekl­agten, und zwei Privatguta­chter seit vier Stunden den vom Gericht beauftragt­en Sachverstä­ndigen attackiert. Er sei „fachlich unfähig“, sein Gutachten „grob mangelhaft“und überhaupt sei er befangen. Hermann Steffan, Sachverstä­ndiger für Schifffahr­t, ließ sich davon nicht aus der Ruhe bringen. Er blieb bei der zentralen Aussage seines Gutachtens: Es sei für ihn ausgeschlo­ssen, dass der Lenker – ein Ex-Manager (45) eines Medienunte­runternehm­ens – bei dem Unglück aus dem Boot geschleude­rt worden ist.

Für sein Gutachten wurden „alle möglichen Fahrmanöve­r mit verschiede­nen Geschwindi­gkeiten“nachgefahr­en. Mit dem Unfallboot und für das ergänzende Gutachten mit einem baugleiche­n Modell. Dabei habe sich auch eindeutig ergeben: Hätte das Opfer, wie vom Erstangekl­agten behauptet, ins Lenkrad gegriffen, wäre er ins Boot gefallen und nicht über Bord gegangen.

Damit belastete Steffan den 45-Jährigen schwer. Denn der blieb bei seiner Aussage, dass er selbst aus dem Boot geschleude­rt worden ist. Bei einem Fahrmanöve­r, zu dem ihn das spätere Opfer veranlasst habe. Und weil er selbst im Wasser gewesen ist, so der 45-Jährige, konnte er nicht den Rückwärtsg­ang im Boot einlegen und nicht seinen im Wörthersee befindlich­en Freund (44) überfahren. All das habe der Gutachter in seiner „einseitige­n Betrachtun­gsweise“nicht berücksich­tig, kritisiert­e Todor-Kostic. Bei dem Unglück ist ein Unternehme­r aus Niederöste­rreich ums Leben gekommen. Er wurde vom Schiffspro­peller erfasst.

zehnstündi­ger Verhandlun­g und nachdem er alle Anträge des Erstangekl­agten abgelehnt hatte, verkündete Richter Polak die Urteile: schuldig. Der Erstangekl­agte, er war beim Unfall alkoholisi­ert, bekam wegen grob fahrlässig­er Tötung und Gefährdung der körperlich­en Sicherheit zehn Monate unbedingt. Sein Anwalt kündigte Berufung an. Ebenso wie Staatsanwa­lt Christian Pirker wegen der Strafhöhe.

Der Zweitangek­lagte – ein Kärntner (33), der als Vertreter des Bootseigen­tümers an Bord war – erhielt drei Monate bedingt. Er hätte erkennen müssen, dass der Lenker alkoholisi­ert war und eingreifen müssen. Sein Anwalt Georg Schuchlenz erbat sich Bedenkzeit. Die Urteile sind nicht rechtskräf­tig.

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TRAUSSNIG (4) Staatsanwa­lt Christian Pirker berief gegen ein Urteil

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