Fahrlässige Tötung: Prozess um tödlichen Bootsunfall am Wörthersee endet mit zwei Schuldsprüchen.
Prozess um tödlichen Bootsunfall am Wörthersee: Erstangeklagter bekam unbedingte Strafe, zweiter Angeklagter drei Monate bedingt. Urteile sind nicht rechtskräftig.
Soll ich Ihnen die Fotos zeigen? Das waren schwere Verletzungen. Die haben wir schon erörtert.“
Gegen Mittag wurde gestern Richter Matthias Polak im Prozess um den tödlichen Bootsunfall am Wörthersee erstmals lauter. Ein vom Erstangeklagten beauftragter Privatgutachter wollte über die Verletzungen des am 2. Juni 2017 getöteten Familienvaters aus Niederösterreich diskutieren. Polak wies ihn in die Schranken.
Zu dem Zeitpunkt hatten Alexander Todor-Kostic, der Verteidiger des Bootslenkers und Erstangeklagten, und zwei Privatgutachter seit vier Stunden den vom Gericht beauftragten Sachverständigen attackiert. Er sei „fachlich unfähig“, sein Gutachten „grob mangelhaft“und überhaupt sei er befangen. Hermann Steffan, Sachverständiger für Schifffahrt, ließ sich davon nicht aus der Ruhe bringen. Er blieb bei der zentralen Aussage seines Gutachtens: Es sei für ihn ausgeschlossen, dass der Lenker – ein Ex-Manager (45) eines Medienunterunternehmens – bei dem Unglück aus dem Boot geschleudert worden ist.
Für sein Gutachten wurden „alle möglichen Fahrmanöver mit verschiedenen Geschwindigkeiten“nachgefahren. Mit dem Unfallboot und für das ergänzende Gutachten mit einem baugleichen Modell. Dabei habe sich auch eindeutig ergeben: Hätte das Opfer, wie vom Erstangeklagten behauptet, ins Lenkrad gegriffen, wäre er ins Boot gefallen und nicht über Bord gegangen.
Damit belastete Steffan den 45-Jährigen schwer. Denn der blieb bei seiner Aussage, dass er selbst aus dem Boot geschleudert worden ist. Bei einem Fahrmanöver, zu dem ihn das spätere Opfer veranlasst habe. Und weil er selbst im Wasser gewesen ist, so der 45-Jährige, konnte er nicht den Rückwärtsgang im Boot einlegen und nicht seinen im Wörthersee befindlichen Freund (44) überfahren. All das habe der Gutachter in seiner „einseitigen Betrachtungsweise“nicht berücksichtig, kritisierte Todor-Kostic. Bei dem Unglück ist ein Unternehmer aus Niederösterreich ums Leben gekommen. Er wurde vom Schiffspropeller erfasst.
zehnstündiger Verhandlung und nachdem er alle Anträge des Erstangeklagten abgelehnt hatte, verkündete Richter Polak die Urteile: schuldig. Der Erstangeklagte, er war beim Unfall alkoholisiert, bekam wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit zehn Monate unbedingt. Sein Anwalt kündigte Berufung an. Ebenso wie Staatsanwalt Christian Pirker wegen der Strafhöhe.
Der Zweitangeklagte – ein Kärntner (33), der als Vertreter des Bootseigentümers an Bord war – erhielt drei Monate bedingt. Er hätte erkennen müssen, dass der Lenker alkoholisiert war und eingreifen müssen. Sein Anwalt Georg Schuchlenz erbat sich Bedenkzeit. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.