Drei Berufungen im Bootsprozess
Staatsanwalt und beide Angeklagten haben mittlerweile berufen.
Über Schuld oder Unschuld nach dem tödlichen Bootsunfall im Wörthersee muss das Oberlandesgericht (OLG) Graz entscheiden.
Staatsanwalt Christian Pirker und der Erstangeklagte haben bereits nach der Urteilsverkündung am 16. Mai Berufung angekündigt.
Pirker war die Strafe für den Erstangeklagten zu gering. Der Bootslenker (45) wurde wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt. Der Ex-Manager eines Medienunternehmens hat sowohl gegen den Schuldspruch von Richter Mathias Polak als auch gegen die Strafhöhe berufen.
Drei Monate bedingt hat der Zweitangeklagte – ein Kärntner (33), der als Vertreter des Bootseigentümers an Bord war – bekommen. Nun hat auch er volle Berufung gegen das Urteil angemeldet. Für ihn kann es vor dem OLG nur gleich bleiben oder besser werden (geringere Strafe), da der Staatsanwalt gegen dieses Urteil nicht berufen hat.
Für die Angeklagten ist die Causa noch lange nicht vorbei. Die Witwe und die beiden Kinder des beim Unglück im vergangenen Juni getöteten Niederösterreichers haben sich dem Strafverfahren am Landesgericht Klagenfurt als Privatbeteiligte angeschlossen.
Jeweils 250.000 Euro fordern sie. „Die Entscheidung über die weitere Anspruchsverfol- gung auf dem Zivilrechtsweg wird erst nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens erfolgen“, sagt ihr Anwalt Jürgen Krauskopf.
Primär wollten seine Mandanten ihre Ansprüche nicht gegen die Angeklagten (schon gar nicht gegen den 33-jährigen Kärntner) geltend machen, sondern gegen eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des damaligen Bootseigners.
„Diese weigert sich derzeit jedoch zu zahlen und will ebenfalls den Ausgang des Strafverfahrens abwarten. Eine Verurteilung würde die Zahlungswilligkeit der Versicherung deutlich erhöhen“, sagt Krauskopf.