Ein Schritt gegen den Unfug des Binnen-I
Mit großer Zustimmung habe ich die Nachricht vom Streichen des unnötigen Binnen-I seitens des Bundesheers zur Kenntnis genommen – als ersten Schritt einer staatlichen Institution gegen diesen Unfug, gegen den sich auch die Volksanwaltschaft ausgesprochen hat.
Höhere Offiziere (bis zum Generalstabschef) wären aber dennoch Funktionen, die auch Frauen ausüben können, sofern diese eine entsprechende militärische Laufbahn hinter sich haben. Beim derzeitig geringen Frauenanteil im Bundesheer ist dies momentan in Österreich eher unwahrscheinlich und auch mit Binnen-I und anderen Schreibweisen nicht so ohne Weiteres zu ändern!
Die Entscheidung des Bundesheeres gegen das „Gendern“erweckt also die Hoffnung, dass der Höhepunkt feministisch (pseudo-)korrekter Ausdrucksweisen schon überschritten ist. Man sieht heute in den Zeitungen (außer in Leserbriefen und manchen Gastkommentaren) kaum Schreibungen mit Binnen-I, Schrägstrich usw., die alle in der amtlichen deutschen Rechtschreibung keine Berücksichtigung finden, obwohl im Unterrichtswesen unverdrossen vielfach darauf bestanden wird. Doch die Verpflichtung zu etwas, was der gegenwärtigen amtlichen deutschen Rechtschreibung nicht entspricht, ist juristisch höchst problematisch.
Wie Umfragen zeigen, stößt dies bei rund 90 Prozent aller Österreicher und Österreicherinnen auf Ablehnung – mehr ist dazu nicht zu sagen.
D er ORF verlängert (ungewollt) allerdings seine Nachrichtensendungen mit ständigen Doppelnennungen à la „Wählerinnen und Wähler“, „Österreicherinnen und Österreicher“usw. Ein aktuelles Beispiel: In den Nachrichtensendungen (nicht allen) und auf den Internetseiten des ORF hieß es unlängst „Die Irinnen und Iren haben sich bei einem Referendum ... gegen das strikte Abtreibungsverbot ... ausgesprochen“, beim ZDF lautete die Meldung „Über 66 Prozent der Iren …“, ähnlich im ARD mit „gut zwei Drittel der Iren“.
Die Entscheidung gegen das Binnen-Ilässthoffen, dass der Höhepunkt feministisch (pseudo-)korrekter Begriffe überschritten ist.