„Ein gut gemeinter Auswuchs der EU“
Viele Leser beschäftigten sich mit der neuen Datenschutzverordnung, die manche verunsichert.
Wieder nervt uns, wie zuletzt Allergenverordnung und Registrierkassen, ein gut gemeinter Auswuchs der EU, die Datenschutzgrundverordnung. Ein Konvolut an „Vurschrift is Vurschrift“, krasse Strafandrohungen, Hektik und unnötige Arbeitslast für kleine und mittlere Unternehmen, eine Flut von EMails von Firmen zu Kunden, und dort Ratlosigkeit, was das jetzt bedeuten soll.
Auch bei Newsletter-Absendern, Banken und Geschäftspartnern ist man zum Lesen kryptischer E-Mails verdonnert, „Bitte stimme zu“steht da zwischendrin, oder einfach nur „Bitte geh nicht“. Übrig bleibt der Eindruck: Datenschutz kostet, kostet, ätzt, ist eh sinnlos und bringt rein gar nichts.
Zudem tourt der Hauptadressat des Datenverscherbelns und Nicht-Löschens, Mark Zuckerberg, frischfröhlich strahlend durch die Lande, es tut ihm wieder einmal furchtbar leid, und Facebook wird sich jetzt aber ganz wirklich bessern. Wird es das?
Edi Tusch, Klagenfurt
Zumutung
Hinter dem Beispiel Datenschutzverordnung lässt sich einmal mehr das rasante Wachstum der „Bürokraten-Industrie“erahnen. Bei den Möglichkeiten, Netz-Daten zu verwenden, könnte man genau diese dazu verwenden, um die illegalen Daten-Verwerter ausfindig und dingsfest zu machen – oder gäbe das zu wenige Mut- tertiere für ein Meer von zusätzlichen parasitären Elementen?
Der damit im Zusammenhang stehende Aufwand für den Netz-Normalnutzer stellt jedenfalls eine arge Zumutung dar, darüber kann keine Beschwichtigung hinwegtäuschen.
Gerhard Sange, Feldkirchen
Wer kontrolliert das?
Das „Monster“DSGVO bewegt, verunsichert, erzürnt. Was passiert, wenn ich ein Unterneh- men anschreibe und ersuche, meine Daten zu löschen? Es wird mir wohl versichert werden, dass dies selbstverständlich geschieht/geschehen wird. Nur: Wer kontrolliert das? Wer achtet darauf, dass dies auch tatsächlich passiert? Wer garantiert mir, dass meine Daten nicht nur gelöscht, sondern vernichtet werden?
Ich denke, das Ganze ist nur eine Augenauswischerei; diese Hydra lässt sich nicht mehr aufhalten bzw. rückgängig machen.
Robert Kogler, Bad Mitterndorf
Humoristisch gesehen
Nun gilt sie also, die Datenschutzgrundverordnung, und damit das Recht auf das Vergessen. Viel umstritten, stark beackert und mit vielen offenen Fragen. Wieder einmal ein Gesetz, das mehr Fragen stellt, als es löst. Gleichzeitig tun sich damit aber einige neue Aspekte für Schüler und ihre Abschlussprüfungen auf. Muss nicht jetzt aufgrund der DSGVO der Geburtstag von Goethe ganz schnell vergessen werden? Wer hat den Buchautoren das Recht gegeben, diese Daten zu veröffentlichen? Oder welcher Deutschlehrer hat eine Einwilligungserklärung von Schiller, welcher Historiker eine von Karl Marx? Da wird lang und breit über die Liebesaffären von Gustav Klimt schwadroniert und wer bitte hat da die Einwilligung?
Ich kann die Kritiker meiner Ausführungen schon hören, die sind ja schon lange tot! Ja aber wie schaut es mit den noch unbekannten zeitgenössischen Künstlern aus? Muss jetzt jeder davon schnell einmal eine Einwilligungserklärung basteln und diese allen Verlagen schicken, damit von ihm auch etwas geschrieben wird? Muss ich jetzt als Germanist und Historiker bemüht sein, alle Daten aus meinem Speicher, sprich Kopf zu löschen? Da brauche ich aber eine große Menge Alkohol! Und wer zahlt diesen und kann ich die Achterln dann steuerlich geltend machen, als Betriebsausgaben? Tja, Fragen über Fragen und wer verhilft mir zur Rechtssicherheit?
Klaus Höllbacher, Graz