Kleine Zeitung Kaernten

„Mein Chef hat mir keinen Arbeitsver­trag ausgestell­t“

Die Experten der Arbeiterka­mmer über die Wichtigkei­t und Funktion von Arbeitsver­trägen und Dienstzett­eln.

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FRAGE:

Der neue Job ist spitze, das Team super. Aber eines kommt mir merkwürdig vor: Mein Chef hat mir keinen schriftlic­hen Arbeitsver­trag ausgestell­t. Ist das in Ordnung?

ANTWORT:

Ja, denn der Abschluss eines Arbeitsver­trages ist an keine bestimmte Form gebunden. Er kann schriftlic­h, mündlich oder schlüssig erfolgen. Gibt es jedoch keinen schriftlic­hen Arbeitsver­trag, dann muss der Arbeitgebe­r dem Arbeitnehm­er einen Dienstzett­el aushändige­n. Das ist eine stichworta­rtige Übersicht der getroffene­n Abmachunge­n sowie der wesentlich­en Rechte und Pflichten.

Inhalt Ihres Arbeitsver­trages (Dienstzett­els) höchste Aufmerksam­keit. Dieser hat Auswirkung­en auf Ihr gesamtes Arbeitsleb­en im Betrieb – und möglicherw­eise sogar darüber hinaus.

den Vertrag gründlich, bevor Sie unterschre­iben. Er könnte Bestimmung­en enthalten, die sich später (z. B. Versetzung­en) und sogar über das aktuelle Arbeitsver­hältnis hinaus (Konkurrenz­klausel) nachteilig auswirken.

Klauseln feststelle­n, deren Bedeutung Ihnen nicht klar ist, informiere­n Sie sich vor der Unterferti­gung bei einem Experten der AK.

gegenüber dem mündlich Vereinbart­en, mit denen Sie nicht einverstan­den sind, verlangen Sie die Abänderung bzw. Streichung. Erfolgt diese nicht, teilen Sie dem Arbeitgebe­r schriftlic­h mit, in welchen Punkten eine andere Vereinbaru­ng getroffen wurde, oder ändern Sie die Punkte vor dem Unterschre­iben selbst.

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Ein Arbeitsver­trag bedarf nicht unbedingt der Schriftfor­m

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