„Mein Chef hat mir keinen Arbeitsvertrag ausgestellt“
Die Experten der Arbeiterkammer über die Wichtigkeit und Funktion von Arbeitsverträgen und Dienstzetteln.
FRAGE:
Der neue Job ist spitze, das Team super. Aber eines kommt mir merkwürdig vor: Mein Chef hat mir keinen schriftlichen Arbeitsvertrag ausgestellt. Ist das in Ordnung?
ANTWORT:
Ja, denn der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist an keine bestimmte Form gebunden. Er kann schriftlich, mündlich oder schlüssig erfolgen. Gibt es jedoch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, dann muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstzettel aushändigen. Das ist eine stichwortartige Übersicht der getroffenen Abmachungen sowie der wesentlichen Rechte und Pflichten.
Inhalt Ihres Arbeitsvertrages (Dienstzettels) höchste Aufmerksamkeit. Dieser hat Auswirkungen auf Ihr gesamtes Arbeitsleben im Betrieb – und möglicherweise sogar darüber hinaus.
den Vertrag gründlich, bevor Sie unterschreiben. Er könnte Bestimmungen enthalten, die sich später (z. B. Versetzungen) und sogar über das aktuelle Arbeitsverhältnis hinaus (Konkurrenzklausel) nachteilig auswirken.
Klauseln feststellen, deren Bedeutung Ihnen nicht klar ist, informieren Sie sich vor der Unterfertigung bei einem Experten der AK.
gegenüber dem mündlich Vereinbarten, mit denen Sie nicht einverstanden sind, verlangen Sie die Abänderung bzw. Streichung. Erfolgt diese nicht, teilen Sie dem Arbeitgeber schriftlich mit, in welchen Punkten eine andere Vereinbarung getroffen wurde, oder ändern Sie die Punkte vor dem Unterschreiben selbst.