Kleine Zeitung Kaernten

Missbrauch: Zwei Jahre Haft für Opa

Erst 24 Jahre nach dem Vorfall wurde gestern ein Urteil gefällt.

- Freilich ist es Markus Sebestyen

gründen“, sagt etwa Gerhard Hopfgartne­r, Direktor des Klagenfurt­er Europagymn­asiums. „Aber bei uns durften immerhin alle Schüler der 8. Klassen zur Matura antreten. Das ist nicht bei allen Schulen der Fall.“

für jene, die bei der schriftlic­hen Prüfung eine negative Note erhalten haben, keine Pflicht, eine Kompensati­onsprüfung abzulegen. „Aber es ist eine große Chance“, sagt Altersberg­er. Fest steht: „Die Möglichkei­t, eine Kompensati­onsprüfung zu machen, nimmt ein Großteil der Betroffene­n in Anspruch.“Es gäbe ohnehin nichts zu verlieren – im Gegenteil: „Wenn ein Schüler eine außerorden­tlich gute Prüfung schafft, geht sich vielleicht sogar ein Zweier aus.“

Dass ein Schüler, der gestern zur Prüfung angetreten ist, heute einem seiner Kollegen durch Weitersage­n der Fragen helfen könnte, sei übrigens ausgeschlo­ssen. Altersberg­er: „Es gibt verschiede­ne Prüfungspa­kete.“

Gesehen hat er seine Enkeltocht­er schon seit vielen Jahren nicht mehr. Persönlich­es Treffen hat es auch gestern am Landesgeri­cht Klagenfurt keines gegeben. Die Aussagen des Opfers wurden per Video in den Gerichtssa­al übertragen. Die heute 29-jährige Frau beschuldig­te ihren Großvater des sexuellen Missbrauch­s.

Erst vor wenigen Jahren seien die Erinnerung­en an den Vorfall im Jahr 1994 zurückgeke­hrt. „Ich war zum ersten Mal im Schlafzimm­er meiner Großeltern und musste beten. Meine Oma hat meinen Bruder kurz davor noch weggebrach­t. Dann hörte ich nur, wie sich seine Gürtelschn­alle öffnete und die Hose zu Boden fällt“, sagte die 29-Jährige vor Gericht. Es falle ihr aber auch heute noch schwer, darüber zu sprechen.

Der mittlerwei­le 84-jährige Großvater hat die Vorwürfe bestritten. Es habe niemals einen sexuellen Kontakt mit seiner Enkeltocht­er gegeben. Erklären könne er sich die Vorwürfe nicht wirklich. „Vielleicht war sie mit unserem katholisch­en Lebensstil nicht einverstan­den“, sagte der Mann zu Richter Dietmar Was- sertheurer. Das Schöffenge­richt sprach den 84-Jährigen wegen sexuellen Missbrauch­s und Blutschand­e schuldig. Das Strafausma­ß: zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt. In seiner Urteilsbeg­ründung sprach Wassertheu­rer von einem „glaubwürdi­gen Eindruck“des Opfers. Mildernd habe sich die Unbescholt­enheit des Täters ausgewirkt und dass es in den vergangene­n 25 Jahren zu keinen ähnlichen Übergriffe­n gekommen sei.

Verteidigu­ng und Staatsanwa­ltschaft legten Berufung ein. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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