Missbrauch: Zwei Jahre Haft für Opa
Erst 24 Jahre nach dem Vorfall wurde gestern ein Urteil gefällt.
gründen“, sagt etwa Gerhard Hopfgartner, Direktor des Klagenfurter Europagymnasiums. „Aber bei uns durften immerhin alle Schüler der 8. Klassen zur Matura antreten. Das ist nicht bei allen Schulen der Fall.“
für jene, die bei der schriftlichen Prüfung eine negative Note erhalten haben, keine Pflicht, eine Kompensationsprüfung abzulegen. „Aber es ist eine große Chance“, sagt Altersberger. Fest steht: „Die Möglichkeit, eine Kompensationsprüfung zu machen, nimmt ein Großteil der Betroffenen in Anspruch.“Es gäbe ohnehin nichts zu verlieren – im Gegenteil: „Wenn ein Schüler eine außerordentlich gute Prüfung schafft, geht sich vielleicht sogar ein Zweier aus.“
Dass ein Schüler, der gestern zur Prüfung angetreten ist, heute einem seiner Kollegen durch Weitersagen der Fragen helfen könnte, sei übrigens ausgeschlossen. Altersberger: „Es gibt verschiedene Prüfungspakete.“
Gesehen hat er seine Enkeltochter schon seit vielen Jahren nicht mehr. Persönliches Treffen hat es auch gestern am Landesgericht Klagenfurt keines gegeben. Die Aussagen des Opfers wurden per Video in den Gerichtssaal übertragen. Die heute 29-jährige Frau beschuldigte ihren Großvater des sexuellen Missbrauchs.
Erst vor wenigen Jahren seien die Erinnerungen an den Vorfall im Jahr 1994 zurückgekehrt. „Ich war zum ersten Mal im Schlafzimmer meiner Großeltern und musste beten. Meine Oma hat meinen Bruder kurz davor noch weggebracht. Dann hörte ich nur, wie sich seine Gürtelschnalle öffnete und die Hose zu Boden fällt“, sagte die 29-Jährige vor Gericht. Es falle ihr aber auch heute noch schwer, darüber zu sprechen.
Der mittlerweile 84-jährige Großvater hat die Vorwürfe bestritten. Es habe niemals einen sexuellen Kontakt mit seiner Enkeltochter gegeben. Erklären könne er sich die Vorwürfe nicht wirklich. „Vielleicht war sie mit unserem katholischen Lebensstil nicht einverstanden“, sagte der Mann zu Richter Dietmar Was- sertheurer. Das Schöffengericht sprach den 84-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs und Blutschande schuldig. Das Strafausmaß: zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt. In seiner Urteilsbegründung sprach Wassertheurer von einem „glaubwürdigen Eindruck“des Opfers. Mildernd habe sich die Unbescholtenheit des Täters ausgewirkt und dass es in den vergangenen 25 Jahren zu keinen ähnlichen Übergriffen gekommen sei.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.