Kleine Zeitung Kaernten

„Der Arbeitnehm­er kann ja Nein sagen“

INTERVIEW. Sozialmini­sterin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will festschrei­ben, dass Überstunde­n freiwillig sind und der Ausgleich nicht aufgeschob­en werden kann. Beim Nein zur Mitbestimm­ung bleibt sie.

- Von Claudia Gigler

Das Arbeitszei­tgesetz, die Mindestsic­herung, die Zusammenle­gung der Sozialvers­icherungen: Was davon werden Sie vor Ende Juni schaffen?

BEATE HARTINGER-KLEIN: Das Arbeitszei­tgesetz sicher. Die Sozialvers­icherungsf­usion wird legistisch vorbereite­t, und für das Arbeitslos­engeld neu werden derzeit noch Detailrech­nungen angestellt.

Derzeit ist es möglich, zwölf Stunden pro Tag zu arbeiten, mit Betriebsve­reinbarung oder mit Zustimmung des Arbeitsmed­iziBeate

ners. Und es ist möglich, eine Vier-Tage-Woche zu vereinbare­n. Warum hat das nicht genügt? Weil es manche Betriebe gibt, die keine Betriebsve­reinbarung­en haben, und hier soll jetzt generell die Möglichkei­t bestehen, flexibel zu arbeiten.

Bisher gab es einen „vorübergeh­enden, besonderen Arbeitsbed­arf“, einen Ausnahmefa­ll, der gesondert begründet und verhandelt werden musste, künftig gibt es nur noch einen „erhöhten Arbeitsbed­arf“, der vom Arbeitgebe­r nicht begründet werden muss.

Warum hat man den Arbeitnehm­ern das angetan? Wäre es nicht besser gewesen, den Bedarf wie bisher begründen und nur dann länger arbeiten zu lassen?

Bei der 11. und 12. Stunde kann der Arbeitnehm­er ja Nein sagen. Wenn der Arbeitgebe­r keinen Bedarf hat, wird er den Arbeitnehm­er nicht zu Mehrarbeit verpflicht­en und dafür teure Zuschläge zahlen.

Hand aufs Herz: Wie oft kann eine Billa-Verkäuferi­n Nein sagen, bevor sie den Job verliert? Sie wird den Job nicht verlieren.

Wenn sie dreimal Nein sagt und der Arbeitgebe­r kündigt sie, dann wird sie beim Sozialgeri­cht gewinnen.

Bisher war es möglich, 320 Überstunde­n zu machen und nur per Kollektivv­ertrag oder Vereinbaru­ng 416. Künftig ist die Höchstgren­ze generell 416, für viele um ein Drittel mehr als bisher. Und es kann an bis zu vier von elf Feiertagen gearbeitet werden. Ist das zumutbar?

Gemäß EU-Recht ist es möglich. Ein Arbeitgebe­r wird es nur ausschöpfe­n, wenn es notwendig

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400 Betriebsrä­te und Personalve­rtreter sind für die Betriebsve­rsammlunge­n gerüstet
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Hartinger-Klein: Präzisieru­ng im GesetzREPE­LNIG

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