„Der Arbeitnehmer kann ja Nein sagen“
INTERVIEW. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will festschreiben, dass Überstunden freiwillig sind und der Ausgleich nicht aufgeschoben werden kann. Beim Nein zur Mitbestimmung bleibt sie.
Das Arbeitszeitgesetz, die Mindestsicherung, die Zusammenlegung der Sozialversicherungen: Was davon werden Sie vor Ende Juni schaffen?
BEATE HARTINGER-KLEIN: Das Arbeitszeitgesetz sicher. Die Sozialversicherungsfusion wird legistisch vorbereitet, und für das Arbeitslosengeld neu werden derzeit noch Detailrechnungen angestellt.
Derzeit ist es möglich, zwölf Stunden pro Tag zu arbeiten, mit Betriebsvereinbarung oder mit Zustimmung des ArbeitsmediziBeate
ners. Und es ist möglich, eine Vier-Tage-Woche zu vereinbaren. Warum hat das nicht genügt? Weil es manche Betriebe gibt, die keine Betriebsvereinbarungen haben, und hier soll jetzt generell die Möglichkeit bestehen, flexibel zu arbeiten.
Bisher gab es einen „vorübergehenden, besonderen Arbeitsbedarf“, einen Ausnahmefall, der gesondert begründet und verhandelt werden musste, künftig gibt es nur noch einen „erhöhten Arbeitsbedarf“, der vom Arbeitgeber nicht begründet werden muss.
Warum hat man den Arbeitnehmern das angetan? Wäre es nicht besser gewesen, den Bedarf wie bisher begründen und nur dann länger arbeiten zu lassen?
Bei der 11. und 12. Stunde kann der Arbeitnehmer ja Nein sagen. Wenn der Arbeitgeber keinen Bedarf hat, wird er den Arbeitnehmer nicht zu Mehrarbeit verpflichten und dafür teure Zuschläge zahlen.
Hand aufs Herz: Wie oft kann eine Billa-Verkäuferin Nein sagen, bevor sie den Job verliert? Sie wird den Job nicht verlieren.
Wenn sie dreimal Nein sagt und der Arbeitgeber kündigt sie, dann wird sie beim Sozialgericht gewinnen.
Bisher war es möglich, 320 Überstunden zu machen und nur per Kollektivvertrag oder Vereinbarung 416. Künftig ist die Höchstgrenze generell 416, für viele um ein Drittel mehr als bisher. Und es kann an bis zu vier von elf Feiertagen gearbeitet werden. Ist das zumutbar?
Gemäß EU-Recht ist es möglich. Ein Arbeitgeber wird es nur ausschöpfen, wenn es notwendig