„Nein“beim Sex nicht akzeptiert
20-Jähriger stoppte Liebesspiel nicht, obwohl ihn 17-Jährige bat, aufzuhören. Gestern wurde er verurteilt.
Wassertheurer zu. Die Maßnahme sei aber gut gemeint gewesen. „Die 89-jährige Frau ist bereits einmal gestürzt und hat dabei einen Oberschenkelhalsbruch sowie Serienrippenbrüche erlitten. Die Fixierung sollte einen weiteren Sturz verhindern“, so die Verteidigung der Frau. Nachdem diese Vorgangsweise beanstandet worden sei, habe sie sie unverzüglich eingestellt. Der Muskelabbau in den Extremitäten der 89-Jährigen war ebenfalls Thema. Das sei laut Verteidigung aber eine Alterserscheinung der Frau.
halben Stunde ersuchte die Verteidigung schließlich um eine Diversion. Staatsanwältin Tina FrimmelHesse erhob gegen diese Forderung keine Einwände.
Die 61-jährige Kärntnerin übernahm die Verantwortung für die beschriebenen Vorfälle und muss nun 4500 Euro Geldbuße sowie 250 Euro Gerichtskosten zahlen. Erledigt sie das binnen eines Monats, wird das Verfahren eingestellt. Nicht die Schul-, sondern die Anklagebank musste gestern ein 20-Jähriger drücken. Im Vorjahr hatte der Mann in seiner Wohnung Sex mit einer damals 17-Jährigen gehabt. Der Schüler soll die junge Frau an den Beinen festgehalten und weitergemacht haben, obwohl sie angab Schmerzen zu haben und ihn darum bat, aufzuhören. Sie soll dabei ein Hämatom erlitten haben.
Vor dem Treffen hatte die Schülerin dem gebürtigen Türken Vorbehalte via SMS mitgeteilt. Dennoch hatten die beiden an jenem Tag zwei Mal Geschlechtsverkehr. „Es war einvernehmlich“, sagte der junge Mann, der sich nicht schuldig bekannte. „Warum sollte sie die Vorwürfe erfinden?“, fragte Richter Michael Schofnegger. Diese Frage konnte der Angeklagte nicht beantworten. „Ich habe gesagt, ich will nicht und du hast weitergemacht“, lautet eine SMS-Nachricht, die das Opfer dem Angeklagten nach der Tat schrieb. Der Angeklagte antwortete zunächst, er habe nicht „gecheckt“, dass die junge Frau keinen Sex wollte. In einer späteren Nachricht gab er an, er „konnte einfach nicht aufhören“. Schließlich wurde er wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung schuldig gesprochen. Das Urteil: eine Geldstrafe von 700 Euro und fünf Monate bedingte Haft. Außerdem muss der Angeklagte dem Opfer, das nach der Tat psychologische Hilfe in Anspruch nahm, 400 Euro Schadenersatz zahlen. Er nahm das nicht rechtskräftige Urteil an.