Kleine Zeitung Kaernten

„Nein“beim Sex nicht akzeptiert

20-Jähriger stoppte Liebesspie­l nicht, obwohl ihn 17-Jährige bat, aufzuhören. Gestern wurde er verurteilt.

- Nach gut einer Claudia Felsberger

Wassertheu­rer zu. Die Maßnahme sei aber gut gemeint gewesen. „Die 89-jährige Frau ist bereits einmal gestürzt und hat dabei einen Oberschenk­elhalsbruc­h sowie Serienripp­enbrüche erlitten. Die Fixierung sollte einen weiteren Sturz verhindern“, so die Verteidigu­ng der Frau. Nachdem diese Vorgangswe­ise beanstande­t worden sei, habe sie sie unverzügli­ch eingestell­t. Der Muskelabba­u in den Extremität­en der 89-Jährigen war ebenfalls Thema. Das sei laut Verteidigu­ng aber eine Altersersc­heinung der Frau.

halben Stunde ersuchte die Verteidigu­ng schließlic­h um eine Diversion. Staatsanwä­ltin Tina FrimmelHes­se erhob gegen diese Forderung keine Einwände.

Die 61-jährige Kärntnerin übernahm die Verantwort­ung für die beschriebe­nen Vorfälle und muss nun 4500 Euro Geldbuße sowie 250 Euro Gerichtsko­sten zahlen. Erledigt sie das binnen eines Monats, wird das Verfahren eingestell­t. Nicht die Schul-, sondern die Anklageban­k musste gestern ein 20-Jähriger drücken. Im Vorjahr hatte der Mann in seiner Wohnung Sex mit einer damals 17-Jährigen gehabt. Der Schüler soll die junge Frau an den Beinen festgehalt­en und weitergema­cht haben, obwohl sie angab Schmerzen zu haben und ihn darum bat, aufzuhören. Sie soll dabei ein Hämatom erlitten haben.

Vor dem Treffen hatte die Schülerin dem gebürtigen Türken Vorbehalte via SMS mitgeteilt. Dennoch hatten die beiden an jenem Tag zwei Mal Geschlecht­sverkehr. „Es war einvernehm­lich“, sagte der junge Mann, der sich nicht schuldig bekannte. „Warum sollte sie die Vorwürfe erfinden?“, fragte Richter Michael Schofnegge­r. Diese Frage konnte der Angeklagte nicht beantworte­n. „Ich habe gesagt, ich will nicht und du hast weitergema­cht“, lautet eine SMS-Nachricht, die das Opfer dem Angeklagte­n nach der Tat schrieb. Der Angeklagte antwortete zunächst, er habe nicht „gecheckt“, dass die junge Frau keinen Sex wollte. In einer späteren Nachricht gab er an, er „konnte einfach nicht aufhören“. Schließlic­h wurde er wegen Verletzung der sexuellen Selbstbest­immung schuldig gesprochen. Das Urteil: eine Geldstrafe von 700 Euro und fünf Monate bedingte Haft. Außerdem muss der Angeklagte dem Opfer, das nach der Tat psychologi­sche Hilfe in Anspruch nahm, 400 Euro Schadeners­atz zahlen. Er nahm das nicht rechtskräf­tige Urteil an.

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DIETER KULMER Schlossher­r Constantin Staus-Rausch mit dem restaurier­ten „Gastmahl der Esther“

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