Geplante Automatik bei Verfahren regt auf
Die Regierung beschließt ein Umweltpaket, Einschränkungen folgen nächste Woche.
Ein „Umweltpaket“, das gestern den Ministerrat passierte, soll Kritik aus Brüssel besänftigen. Österreich hat die schon 2005 verabschiedete Aarhus-Konvention der EU zwar ratifiziert, aber bisher nicht vollständig umgesetzt. Erst das neue Gesetz regelt die ausständigen Materien in den Bereichen Wasser, Luft und Abfall. Die Umsetzung der Konvention bedeutet einen besseren Zugang von Umweltschutz-NGOs zu Gerichten, den diese zuletzt mehrfach eingefordert hatten.
Gleichzeitig sickerte durch, dass die Regierung kommende Woche einen Verfahrens-Automatismus einführen will, der die gestrigen Beschlüsse konterkariert. Wie „Der Standard“berichtet, soll kommende Woche im Rahmen des Standortentwicklungsgesetzes vom Ministerrat beschlossen werden, die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) zu beschleunigen. Bestimmte große Projekte sollen automatisch genehmigt werden, wenn die UVP länger als neun Monate dauert. Umweltministe- rin Köstinger wollte darauf gestern nicht eingehen und verwies auf den geplanten Beschluss in der kommenden Woche. Zuständig dafür ist Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck (ÖVP). „Damit wird das, was jetzt an politischen Anstrengungen seitens des Nachhaltigkeitsministeriums hinsichtlich der sukzessiven Herstellung der Aarhuskonformität unternommen wird, völlig konterkariert“, sagte Barbara Weichsel-Goby, Umweltrechtsexpertin des Umweltdachverbands.
Eine Beschleunigung der Verfahren hatten FPÖ und ÖVP bereits im Regierungsprogramm angekündigt. Das aktuelle, schon beschlossene Gesetzespaket sieht diesbezüglich die Möglichkeit für die zuständige Behörde vor, „entscheidungsreife“Ermittlungsverfahren bereits in der mündlichen Verhandlung zu schließen. Außerdem sollen Beweisanträge nur bis zur mündlichen Verhandlung möglich sein.