Kleine Zeitung Kaernten

Unternehme­n erhalten Negativzin­sen zurück

Banken sollen zu viel verrechnet­e Zinsen laut Urteil auch an Firmen zahlen.

- Klägervert­reter

Banken, die Negativzin­sen bei Krediten nicht an ihre Kunden weitergege­ben haben, müssen die zu viel verrechnet­en Zinsen zurückzahl­en – und zwar nicht nur an Privatkund­en, sondern auch an Unternehme­n. Dies geht aus einem nicht rechtskräf­tigen Urteil des Handelsger­ichts Wien hervor. Eine Richterin berief sich auf das Allgemeine Bürgerlich­e Gesetzbuch: Zinsunterg­renzen ohne gleichzeit­ige Zinsobergr­enzen seien auch bei Krediten von Unternehme­n „gröblich benachteil­igend“und somit nichtig.

Ein Unternehme­n hatte die Volksbank Wien wegen eines 2012 abgeschlos­senen Kreditvert­rags für ein Immobilien­projekt geklagt. Dieser sah zwar eine Zinsunterg­renze von 2,75 Prozent vor, allerdings keinen Höchstzins. Das Gericht beurteilte dies als „einseitig und zwar ausschließ­lich zugunsten der Bank“, wofür es „keine sachliche Rechtferti­gung“gebe. Die Volksbank muss nun die zu viel verrechnet­en Zinsen zurückzahl­en und darf in den künftigen Zinsvorsch­reibungen keine Untergrenz­e anwenden. Nach mehreren Urteilen des Obersten Gerichtsho­fs (OGH) haben viele österreich­ische Banken, die Negativzin­sen nicht an ihre Kreditnehm­er weitergege­ben haben, die zu viel verrechnet­en Zinsen mittlerwei­le zurückgeza­hlt, aber eben nur an Privatkund­en. Die Banken dachten, die Urteile betreffen nur den Konsumente­nschutz.

Rechtsanwa­lt Roman Taudes (Aigner und Partner) erwartet eine Klagsflut: „Es zeigte sich, dass die Volksbank Wien in weitaus mehr Unternehme­rkreditver­trägen Zinsunterg­renzen eingefügt hat als vermutet.“Es handle sich um keinen Einzelfall – und es sei auch keineswegs auf die Volksbank beschränkt: „Viele in Österreich tätigen Kreditinst­itute und Leasingges­ellschafte­n haben sich vergleichb­arer unzulässig­er Klauseln bedient.“Das Urteil sei für alle Unternehme­r mit Kreditvert­rägen.

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