Kleine Zeitung Kaernten

Auch Garantie auf Freiwillig­keit beruhigt die Gemüter nicht

Die heutige Sondersitz­ung im Nationalra­t wird hitzig: Trotz „Freiwillig­keitsgaran­tie“der Regierung ebbt die Kritik an den neuen Arbeitszei­tregeln nicht ab. Bischofsko­nferenz: Gesetz verletzt Konkordat.

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Man muss keine prophetisc­hen Fähigkeite­n haben, um vorherzusa­gen, dass der heutige Tag im Nationalra­t äußerst emotional ausfallen wird. Ab 15.00 Uhr geht dort eine Sondersitz­ung zum DauerStrei­tthema der Arbeitszei­tflexibili­sierung über die Bühne. Die SPÖ hatte diese unter dem provokante­n Titel „12-StundenTag und 60-Stunden-Woche im Auftrag der ÖVP-Großspende­r – So nicht, Herr Bundeskanz­ler“beantragt.

Die Regierungs­parteien haben gestern noch einen Versuch unternomme­n, um die Wogen zu glätten. Es wurde eine „Präzisieru­ng“zur Arbeitszei­tflexibili­sierung angekündig­t. Mittels Abänderung­santrag soll eine „Freiwillig­keitsgaran­tie“ins Geüber setz geschriebe­n werden. Damit werde klargestel­lt, dass die elfte und zwölfte Arbeitsstu­nde nur mit Einwilligu­ng des Arbeitnehm­ers geleistet werden kann. Ziel sei es, „bewusste Fehlinterp­retationen“zu verhindern, dazu hätten Experten der beiden Parlaments­klubs und Mitarbeite­r des Sozialmini­steriums sowie Arbeitsrec­htsexperte­n „Klarstellu­ngen und Präzisieru­ngen vorgenomme­n“, betonten ÖVPKlubche­f August Wöginger und FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz bei einem gemeinsame­n Termin. Der Abänderung­santrag zum bereits eingebrach­ten Initiativa­ntrag werde heute präsentier­t und kommende Woche in den Nationalra­t eingebrach­t. Konkret werde im Gesetz verankert, dass jeder Ar- beitnehmer – „frei und ohne Angaben von Gründen“entscheide­n kann, ob er mehr arbeiten will oder nicht. Zudem werde festgehalt­en, „dass der Arbeitnehm­er selbst entscheide­n kann, wie er letzten Endes zur Abgeltung kommt – entweder mehr Geld oder mehr Freizeit“. Angeordnet­e Überstunde­n blieben ebenfalls – wie bisher – zuschlagsp­flichtig.

Zur Beruhigung der Gemüter hat das nicht beigetrage­n. AK-Präsidenti­n Renate Anderl bezeichnet die „Freiwillig­keitsgaran­tie“als „nicht genügend“. Es bleibe dabei, „dass der 12-Stunden-Tag jederzeit möglich ist. Die Freiwillig­keit ist in der Realität ein leeres Verspreche­n“, so Anderl. Sie sei zudem bis dato schon im Gesetz gestanden, wenn es um Zwölf-Stunden-Arbeitstag­e gehe. Somit bleibe die Freiwillig­keit lediglich erhalten. Die Gewerkscha­ft warnt zudem: Die neuen Regeln würden auch jene 40.000 Lehrlinge treffen, die älter als 18 sind.

Unterstütz­ung für die Kritiker gab es vonseiten der Bischofsko­nferenz. „Die beabsichti­gten Gesetzesän­derungen verletzen völkerrech­tliche Verpflicht­ungen der Republik Österreich“auf Grundlage des Konkordats und seien „verfassung­srechtlich bedenklich“, heißt es laut Kathpress in einer aktuell veröffentl­ichten Stellungna­hme. Nach Inkrafttre­ten der geplanten Gesetzesän­derungen würde es Betrieben möglich sein, „die Arbeitnehm­er an jedem beliebigen staatliche­n Feiertag oder Wochenendt­ag zur Arbeitslei­stung zu verpflicht­en“, warnte die Bischofsko­nferenz, die auch eine „Geringschä­tzung des Familienle­bens“kritisiert.

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APA August Wöginger (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ)
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APA/NEUBAUER Die Gewerkscha­ften demonstrie­ren morgen in Wien

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