Verfassungsgericht bestätigt Recht auf drittes Geschlecht
Dritte Geschlechtsbezeichnung im Personenregister wird möglich. Person, die das einklagte: „Bin begeistert.“
Alex Jürgen will mit der Geschlechtsbezeichnung „inter“im Personenstandsregister (ZRP) stehen. Dafür hat der Oberösterreicher mehr als zwei Jahre lang gekämpft. Sowohl der zuständige Bürgermeister als auch das Landesverwaltungsgericht hatten seinen Antrag zuvor abgelehnt.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ihm gestern nun recht gegeben. Menschen wie Jürgen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, haben ein Recht darauf, sich im Personenstandsregister und in Urkunden entsprechend eintragen zu lassen. Das stellten die Höchstrichter bei der Prüfung des Personenstandsgesetzes fest. Eine Aufhebung war nicht nötig, das Höchstgericht gab aber jetzt zwingend vor, wie das Gesetz verfassungskonform auszulegen ist.
Neben „männlich“oder „weiblich“können im Register nun künftig auch Geschlechtsbezeichnungen wie „divers“, „offen“oder eben „inter“stehen.
„Das ist eine bahnbrechende Entscheidung“, sagt Rechtsanwalt Helmut Graupner, der Jür- gen vertritt. Laut dem Verfassungsgerichtshof kann die Behörde prüfen, ob die Betroffenen wirklich zu einem dritten Geschlecht gehören.
Diese Zugehörigkeit kann laut Anwalt Graupner aber auf vielfältige Weise bewiesen werden: „Die bloße Behauptung reicht nicht. Aber es können ärztliche Bestätigungen oder psychologische Gutachten vorgelegt werden. Auch wenn jemand schlüssig mithilfe von Zeugen schildern kann, dass er eine andere Geschlechtsidentität hat, muss das die Behörde künftig anerkennen.“Intersexualität könne somit anatomisch sowie psychische Merkmale haben. Graupner erwartet sich, dass nun auch bald im Reisepass ein drittes Geschlecht eingetragen werden kann. Eine entsprechende EUVerordnung gebe es bereits. Dann würde einfach „X“im Pass stehen.
Die politischen Reaktionen fielen höchst unterschiedlich aus. „Der VfGH hat anerkannt, dass geschlechtliche Vielfalt eine Realität ist, die sich auch in unserem Recht entsprechend widerspiegeln muss“, sagte Mario Lindner von der SPÖ. Erfreut reagierten auch die Neos und die Liste Pilz. Als „völlig unverständlich“bezeichnete hingegen die FPÖ die Entscheidung.
Alex Jürgen ist jedenfalls „begeistert“, sagt sein Anwalt. „Heute habe ich zum ersten Mal im Leben das Gefühl, als das anerkannt zu sein, was ich bin. So wie ich geboren wurde“, wird Jürgen in einer Aussendung von Menschenrechtsinitiativen zitiert.