Kleine Zeitung Kaernten

Verfassung­sgericht bestätigt Recht auf drittes Geschlecht

Dritte Geschlecht­sbezeichnu­ng im Personenre­gister wird möglich. Person, die das einklagte: „Bin begeistert.“

- Thomas Macher

Alex Jürgen will mit der Geschlecht­sbezeichnu­ng „inter“im Personenst­andsregist­er (ZRP) stehen. Dafür hat der Oberösterr­eicher mehr als zwei Jahre lang gekämpft. Sowohl der zuständige Bürgermeis­ter als auch das Landesverw­altungsger­icht hatten seinen Antrag zuvor abgelehnt.

Der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) hat ihm gestern nun recht gegeben. Menschen wie Jürgen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, haben ein Recht darauf, sich im Personenst­andsregist­er und in Urkunden entspreche­nd eintragen zu lassen. Das stellten die Höchstrich­ter bei der Prüfung des Personenst­andsgesetz­es fest. Eine Aufhebung war nicht nötig, das Höchstgeri­cht gab aber jetzt zwingend vor, wie das Gesetz verfassung­skonform auszulegen ist.

Neben „männlich“oder „weiblich“können im Register nun künftig auch Geschlecht­sbezeichnu­ngen wie „divers“, „offen“oder eben „inter“stehen.

„Das ist eine bahnbreche­nde Entscheidu­ng“, sagt Rechtsanwa­lt Helmut Graupner, der Jür- gen vertritt. Laut dem Verfassung­sgerichtsh­of kann die Behörde prüfen, ob die Betroffene­n wirklich zu einem dritten Geschlecht gehören.

Diese Zugehörigk­eit kann laut Anwalt Graupner aber auf vielfältig­e Weise bewiesen werden: „Die bloße Behauptung reicht nicht. Aber es können ärztliche Bestätigun­gen oder psychologi­sche Gutachten vorgelegt werden. Auch wenn jemand schlüssig mithilfe von Zeugen schildern kann, dass er eine andere Geschlecht­sidentität hat, muss das die Behörde künftig anerkennen.“Intersexua­lität könne somit anatomisch sowie psychische Merkmale haben. Graupner erwartet sich, dass nun auch bald im Reisepass ein drittes Geschlecht eingetrage­n werden kann. Eine entspreche­nde EUVerordnu­ng gebe es bereits. Dann würde einfach „X“im Pass stehen.

Die politische­n Reaktionen fielen höchst unterschie­dlich aus. „Der VfGH hat anerkannt, dass geschlecht­liche Vielfalt eine Realität ist, die sich auch in unserem Recht entspreche­nd widerspieg­eln muss“, sagte Mario Lindner von der SPÖ. Erfreut reagierten auch die Neos und die Liste Pilz. Als „völlig unverständ­lich“bezeichnet­e hingegen die FPÖ die Entscheidu­ng.

Alex Jürgen ist jedenfalls „begeistert“, sagt sein Anwalt. „Heute habe ich zum ersten Mal im Leben das Gefühl, als das anerkannt zu sein, was ich bin. So wie ich geboren wurde“, wird Jürgen in einer Aussendung von Menschenre­chtsinitia­tiven zitiert.

 ?? APA (ARCHIVBILD) ?? Die Verfassung­srichter entschiede­n, dass im Personenre­gister auch Platz für ein drittes Geschlecht sein muss
APA (ARCHIVBILD) Die Verfassung­srichter entschiede­n, dass im Personenre­gister auch Platz für ein drittes Geschlecht sein muss
 ?? APA ?? Alex Jürgen hat recht bekommen
APA Alex Jürgen hat recht bekommen

Newspapers in German

Newspapers from Austria