Kleine Zeitung Kaernten

Viel Lärm um nichts?

- Wolfgang Nagl Wolfgang Nagl arbeitet als Ökonomen bei der liberalen Denkfabrik Agenda Austria

Der Initiativa­ntrag der Regierung zur Reform des Arbeitszei­tgesetzes erhitzt die Gemüter. Es ist vor allem die geplante Erhöhung der maximalen täglichen Arbeitszei­t auf 12 Stunden, die für Diskussion­en statt des üblichen wirtschaft­spolitisch­en Sommerloch­s sorgt. Vereinfach­t gesagt sehen SP und Arbeitnehm­ervertrete­r eine 60-Stunden-Woche für alle kommen, während Regierung und Arbeitgebe­rvertreter Wohlstand für alle hereinbrec­hen sehen. Wie kann das sein?

Erst einmal die Sachlage. Pro Tag soll zukünftig maximal 12, pro Woche maximal 60 Stunden gearbeitet werden dürfen. Auch wenn das erst einmal nach sehr viel klingt, gibt es weiter Beschränku­ngen. So regelt die Arbeitszei­trichtlini­e der EU, dass die durchschni­ttliche Wochenarbe­itszeit 48 Stunden nicht überschrei­ten darf. Und zusätzlich bleiben die tägliche und wöchentlic­he Normalarbe­itszeit von 8 und 40 Stunden unveränder­t. Auch gilt weiterhin, dass jede angeordnet­e Arbeitsstu­nde nach der achten eine Überstunde mit Zuschlägen ist. Weiters ist festzuhalt­en, dass die Neuregelun­g der Arbeitszei­t Österreich keineswegs auf einen Sonderweg führt. Man schließt hingegen zum europäisch­en Schnitt auf. In den Niederland­en darf jetzt schon 12 Stunden gearbeitet werden, in Dänemark oder Schweden 13. Mehr ist nach EU-Recht aber nicht möglich. Die höheren Maximalarb­eitszeiten bedeuten aber nicht, dass in Dänemark oder Schweden tatsächlic­h mehr gearbeitet wird. Durchschni­ttlich arbeitet dort ein Vollzeitbe­schäftigte­r 37,8 bzw. 39,9 Stunden, während es in Österreich 41,3 Stunden sind. Ein mögliches Mehr an täglicher Arbeit muss damit nicht zu tatsächlic­her Mehrarbeit führen.

Aber warum dann flexibilis­ieren? Durch die Flexibilis­ierung können Auftragssp­itzen besser abgefangen und die Beschäftig­ten produktive­r eingesetzt werden. Der Wirtschaft­sstandort wird attraktive­r. Nicht vergessen werden dürfen aber die fürsorglic­hen Verpflicht­ungen und persönlich­en Bedürfniss­e. Diese müssen gesetzlich garantiert sein, auch wenn das Gros der Unternehme­r schon aus Eigeninter­esse darauf achten wird, erholte, motivierte Beschäftig­te zu haben.

Die Neuregelun­g der Arbeitszei­t führt Österreich keineswegs auf einen Sonderweg. Man schließt zum europäisch­en Schnitt auf.

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