Sachbearbeiter versus Sachverstand
Das österreichische Einkommensteuergesetz kennt den Begriff der außergewöhnlichen Belastung. Aus dieser außergewöhnlichen Belastung leitet sich eine Steuerbegünstigung ab.
Ein Finanzamt wollte wissen, warum eine blinde Trafikantin die Begünstigung der außergewöhnlichen Belastung beansprucht, seit wann diese Sehschwäche bestehe und aus welchem ärztlichen Befund sich das ergäbe. Es bedurfte eines Besuchs beim Vorstand des Finanzamts, selbst Raucher, um diese Frage kurz und einvernehmlich zu klären.
Aktuell läuft ein Rechtsmittel zu einem Antrag auf Zuerkennung einer außergewöhnlichen Belastung an eine Person, die im Jahre 1995 als Folge eines Unfalls ein schweres Schädel-Hirn-Trauma (SHT) erlitt, weiters eine Schädigung des Kleinhirns, eine Verletzung des Großhirns, mehrere Schädelbasisbrüche und die, daraus resultierend, seit 1995 an Schwerhörigkeit, an einer gefühlsarmen linken Körperseite und Gleichgewichtsverlust leidet. Dieser Sachverhalt ist dem Finanzamt seit 23 Jahren bekannt.
Der Verlust der Zähne im Ober- und Unterkiefer dieser Person sei nicht durch das Schädel-Hirn-Trauma verursacht, daher keine außergewöhnliche Belastung bei den Zahnarztkosten, und die hochgradige Schwerhörigkeit könnte nicht ursächlich mit dem Unfall aus 1995 zusammenhängen, meint der neue Sachbearbeiter im Finanzamt.
Medizin im zweiten Bildungsweg? Einen Akt zu lesen, nachzudenken, rückzufragen, einen Vorhalt zu erlassen und dann zu entscheiden, sollte jedenfalls einem abschließenden Bescheid vorhergehen.
D ieser Bescheid des Finanzamts führt jetzt zu einem aufwendigen und kostenauslösenden Rechtsmittel, verursacht im Wesentlichen durch die „Unlust“des Finanzamts, den Akt wenigstens einmal zu lesen.
Ist nicht so schwer, bittschön! Solche Verfahrensschritte stärken nicht, niemals nicht, und auf Jahre nicht das Vertrauen gegenüber jedem Finanzamt.
Geht’s noch peinlicher?
Ein Finanzamt wollte wissen, warum eine blinde Trafikantin die Begünstigungder außergewöhnlichen Belastung beansprucht.