Feuerwehr: Urlaub bei Einsätzen
Was für den Landesdienst gilt, wird nun auch für Bedienstete der Kärntner Gemeinden gesetzlich verankert: Feuerwehrmännerund frauen erhalten für Einsätze während der Dienstzeit Sonderurlaub sowie fünf Tage pro Jahr für Ausbildungen. Das gab gestern Feuerwehrreferent Daniel Fellner (SPÖ) bekannt. Diese Regelung soll künftig für sämtliche im Rettungsdienst ehrenamtlich tätigen Personen festgeschrieben werden.