Anziehen von Dienstkleidung ist Arbeitszeit
Laut Urteil des Obersten Gerichtshofs fällt die Umkleidezeit von Krankenhaus-Bediensteten unter die Dienstzeit. In Kärnten ist man nun um individuelle Lösungen bemüht.
Dass Ärzte, Pflegekräfte und Co. in Krankenhäusern spezielle Dienst- und Schutzkleidung tragen müssen, ist selbstverständlich. Ebenso, dass die Bediensteten wegen potenzieller Erregerverschleppung erst vor Ort ihre Arbeitskleidung anlegen. Aber sind Umkleidezeiten und die Wegzeiten von Wäscheausgabeund -rückgabestellen der Dienstzeit anzurechnen?
Mit dieser Frage hat sich bis vor Kurzem der Oberste Gerichtshof (OGH) beschäftigt. Er entschied zugunsten des Personals. „Umkleidezeiten in Krankenanstalten sind Arbeitszeit“,
wurde nun bekannt gegeben. Anlassfall war ein Rechtsstreit in einem Spital in Niederösterreich. Im konkreten Fall dauerte der Weg zwischen Wäscheautomat, Garderoben und Abteilungen bis zu 23 Minuten.
Der OGH-Beschluss hat in Spitälern in ganz Österreich
Dass Ankleidezeit auch Arbeitszeit sein sollte, ist eigentlich klar.
Arnold Gabriel,
Vorstand der Kabeg
Gehälterstreits ausgelöst. In den Krankenhäusern der Kabeg in Kärnten ist man über den Urteilsspruch nicht erstaunt.
„Umkleidezeiten sind für die Kabeg selbstverständlich als Dienstzeit zu werten“, sagt die Leiterin der Unternehmens- kommunikation Nathalie Trost in Hinblick auf die OGH-Entscheidung. „In vielen Bereichen wird dies bereits jetzt umgesetzt.“Dort, wo es bis dato nicht der Fall ist, sei man bemüht, zusammen mit dem Betriebsrat Lösungen im organisatorischen Bereich zu finden. „Diese werden hochindividuell sein. Es gibt dafür kein Patentrezept“, sagt Kabeg-Vorstand Arnold Gabriel.
In einigen Spitälern könnte es aufgrund der Zeitgutschrift, die durch die Regelung entsteht, nun zu einer Personalaufstockung kommen. Laut Gabriel sei dies bei den Krankenhäusern der Kabeg nicht angedacht: „Die Umsetzung soll möglichst kostenneutral sein.“Zum Beispiel könnte der Umkleideort künftig möglichst nahe an die Arbeitsstätte verlegt werden. Ebenso dürften die Arbeitszeiten dementsprechend angepasst werden.
Überrascht hat Gabriel das Urteil nicht: „Dass Ankleidezeit Arbeitszeit sein sollte, ist eigentlich klar.“Wichtig sei es nun, flexibel auf diese Umstände zu reagieren: „Die Umsetzung soll gesetzeskonform ablaufen. Wenn wir das Thema gemeinsam in Angriff nehmen, werden wir bestimmt einen gedeihlichen Weg finden.“