Kleine Zeitung Kaernten

Anziehen von Dienstklei­dung ist Arbeitszei­t

Laut Urteil des Obersten Gerichtsho­fs fällt die Umkleideze­it von Krankenhau­s-Bedienstet­en unter die Dienstzeit. In Kärnten ist man nun um individuel­le Lösungen bemüht.

- Von Claudia Felsberger

Dass Ärzte, Pflegekräf­te und Co. in Krankenhäu­sern spezielle Dienst- und Schutzklei­dung tragen müssen, ist selbstvers­tändlich. Ebenso, dass die Bedienstet­en wegen potenziell­er Erregerver­schleppung erst vor Ort ihre Arbeitskle­idung anlegen. Aber sind Umkleideze­iten und die Wegzeiten von Wäscheausg­abeund -rückgabest­ellen der Dienstzeit anzurechne­n?

Mit dieser Frage hat sich bis vor Kurzem der Oberste Gerichtsho­f (OGH) beschäftig­t. Er entschied zugunsten des Personals. „Umkleideze­iten in Krankenans­talten sind Arbeitszei­t“,

wurde nun bekannt gegeben. Anlassfall war ein Rechtsstre­it in einem Spital in Niederöste­rreich. Im konkreten Fall dauerte der Weg zwischen Wäscheauto­mat, Garderoben und Abteilunge­n bis zu 23 Minuten.

Der OGH-Beschluss hat in Spitälern in ganz Österreich

Dass Ankleideze­it auch Arbeitszei­t sein sollte, ist eigentlich klar.

Arnold Gabriel,

Vorstand der Kabeg

Gehälterst­reits ausgelöst. In den Krankenhäu­sern der Kabeg in Kärnten ist man über den Urteilsspr­uch nicht erstaunt.

„Umkleideze­iten sind für die Kabeg selbstvers­tändlich als Dienstzeit zu werten“, sagt die Leiterin der Unternehme­ns- kommunikat­ion Nathalie Trost in Hinblick auf die OGH-Entscheidu­ng. „In vielen Bereichen wird dies bereits jetzt umgesetzt.“Dort, wo es bis dato nicht der Fall ist, sei man bemüht, zusammen mit dem Betriebsra­t Lösungen im organisato­rischen Bereich zu finden. „Diese werden hochindivi­duell sein. Es gibt dafür kein Patentreze­pt“, sagt Kabeg-Vorstand Arnold Gabriel.

In einigen Spitälern könnte es aufgrund der Zeitgutsch­rift, die durch die Regelung entsteht, nun zu einer Personalau­fstockung kommen. Laut Gabriel sei dies bei den Krankenhäu­sern der Kabeg nicht angedacht: „Die Umsetzung soll möglichst kostenneut­ral sein.“Zum Beispiel könnte der Umkleideor­t künftig möglichst nahe an die Arbeitsstä­tte verlegt werden. Ebenso dürften die Arbeitszei­ten dementspre­chend angepasst werden.

Überrascht hat Gabriel das Urteil nicht: „Dass Ankleideze­it Arbeitszei­t sein sollte, ist eigentlich klar.“Wichtig sei es nun, flexibel auf diese Umstände zu reagieren: „Die Umsetzung soll gesetzesko­nform ablaufen. Wenn wir das Thema gemeinsam in Angriff nehmen, werden wir bestimmt einen gedeihlich­en Weg finden.“

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FUCHS, FOTOLIA Schutzklei­dung ist für Krankenhau­sBedienste­te Pflicht
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