Komm, wir gehen Pilze finden!
Nicht nur der kleine Tiger und sein Freund, der kleine Bär, aus Janoschs Traumstunde gehen mit dem erklärten Zie,l „Pilze zu finden“, in den Wald. Das Schwammerlsuchen oder „in die Schwämm gehn“, wie man in Teilen des Landes sagt, hat unzählige Anhänger. Aber darf man das überhaupt? Pilze, Beeren und sonstiges Waldobst (z. B. Edelkastanien) stehen grundsätzlich im Eigentum des Waldeigentümers. Wenn aber der Waldeigentümer das Sammeln nicht ausdrücklich (etwa durch Hinweistafeln) untersagt, ist das maßvolle Sammeln erlaubt. Nicht erlaubt ist es, mehr als zwei kg pro Tag zu sammeln.
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