„Anlehre muss verbessert werden“
Menschen mit Behinderungen haben große Probleme am Arbeitsmarkt, weiß Isabella Scheiflinger, Landesanwältin für Menschen mit Behinderungen. Im April 2018 waren 5058 Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen arbeitslos, ein Zuwachs von fast 25 Prozent in drei Jahren. „Eine fundierte und bedarfsorientierte Ausbildung ist wesentliche Grundvoraussetzung für eine gute Arbeit“, betont Scheiflinger.
Für leistungsschwächere Jugendliche mit Behinderung gibt es drei Möglichkeiten: Bei einer Teilqualifizierungslehre werden gewisse Teilqualifikationen – Ausschnitte aus dem Berufsbild – im Ausbildungs- vertrag festgehalten. Bei einer verlängerten Lehre kann die Lehrzeit um ein Jahr, ausnahmsweise um zwei Jahre, verlängert werden, um einen positiven Lehrabschluss zu ermöglichen. Die Ausbildung wird durch Berufsassistentinnen und -assistenten begleitet.
Die gesetzlich nicht anerkannte Anlehre wird angeboten für junge Menschen, die rechtlich „nicht arbeitsfähig“sind, aber Potenzial haben, es zu werden. Anlehrlinge haben weder eine eigene Sozialversicherung noch geregelte Anlehrentschädigung oder Ausbildungsinhalte. Scheiflinger fordert daher eine kärntenweite Evaluierung der Anlehre und gesetzliche Gleichstellung.