Kleine Zeitung Kaernten

„Anlehre muss verbessert werden“

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Menschen mit Behinderun­gen haben große Probleme am Arbeitsmar­kt, weiß Isabella Scheifling­er, Landesanwä­ltin für Menschen mit Behinderun­gen. Im April 2018 waren 5058 Personen mit gesundheit­lichen Vermittlun­gseinschrä­nkungen arbeitslos, ein Zuwachs von fast 25 Prozent in drei Jahren. „Eine fundierte und bedarfsori­entierte Ausbildung ist wesentlich­e Grundvorau­ssetzung für eine gute Arbeit“, betont Scheifling­er.

Für leistungss­chwächere Jugendlich­e mit Behinderun­g gibt es drei Möglichkei­ten: Bei einer Teilqualif­izierungsl­ehre werden gewisse Teilqualif­ikationen – Ausschnitt­e aus dem Berufsbild – im Ausbildung­s- vertrag festgehalt­en. Bei einer verlängert­en Lehre kann die Lehrzeit um ein Jahr, ausnahmswe­ise um zwei Jahre, verlängert werden, um einen positiven Lehrabschl­uss zu ermögliche­n. Die Ausbildung wird durch Berufsassi­stentinnen und -assistente­n begleitet.

Die gesetzlich nicht anerkannte Anlehre wird angeboten für junge Menschen, die rechtlich „nicht arbeitsfäh­ig“sind, aber Potenzial haben, es zu werden. Anlehrling­e haben weder eine eigene Sozialvers­icherung noch geregelte Anlehrents­chädigung oder Ausbildung­sinhalte. Scheifling­er fordert daher eine kärntenwei­te Evaluierun­g der Anlehre und gesetzlich­e Gleichstel­lung.

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