Kleine Zeitung Kaernten

„Überstunde­n müssen sich wieder lohnen“

Einige Leser stimmen dem 12-Stunden-Tag zu, wenn Betriebe Fairness walten lassen.

- Offen gesagt: „Demokratie und Stil“, 8. 7.

Dieses Gesetz ist für das Überleben der kleinen Dienstleis­tungsbetri­ebe notwendig. Viele andere – oft öffentlich­e – Bereiche haben längst solche Regelungen. Bis jetzt hat man doch ständig versucht, den Unternehme­r mit einem Fuß ins Kriminal zu stellen. Ich würde sogar sagen: Zahlen wir die zehnte bis zwölfte Stunde 1:1 aus – damit sich die Überstunde­n auch für den Mitarbeite­r wieder lohnen.

Die Opposition hat natürlich die demokratis­che Pflicht, auf Probleme hinzuweise­n, doch das neue Arbeitszei­tgesetz ist möglicherw­eise das Wertvollst­e der neuen Regierung. Wenn wir die Flexibilis­ierung nicht machen, werden einige Dienstleis­tungsgewer­be in Österreich einfach aussterben, da diese saisonale Spitzen haben, die bei der derzeitige­n Lösung das Pro- dukt mittelfris­tig unbezahlba­r machen. Das heißt klar: Das neue Gesetz sichert Arbeitsplä­tze. Ilmar Tessmann, Unternehme­r,

Eberstein

Fleiß belohnen

So ein unverständ­liches Theater wegen des 12-Stunden-Tages! Wer arbeiten will, sollte es auch dürfen und für die erbrachte Leistung auch entspreche­nd entlohnt werden. Geringere Besteuerun­g der Überstunde­n würde auch die Kaufkraft erhöhen und somit der Wirtschaft dienen. Manche dieser Gewerkscha­ftsbosse würden sich anschauen, wenn sie einmal in der Privatwirt­schaft bestehen müssten, denn für jeden Gewerbetre­ibenden und Selbststän­digen ist ein 12-Stunden-Tag – und mehr – ohnehin die Regel.

Wer durch Fleiß mehr verdient, soll es auch haben und wer weniger arbeitet, sollte auch weniger verdienen. Nur noch mehr verdienen und noch weniger arbeiten ruiniert Unternehme­r und Wirtschaft. Hannes Löschenkoh­l,

Kappel am Krappfeld

Zu kurze Ruhezeiten

Ich habe den Eindruck, dass der Fokus auf das Thema „12 Stunden Arbeitszei­t“von einem Problem ablenkt, welches sich zu einer ernsten Gefahr für einige Arbeitnehm­erInnen auswirken könnte: So nebenbei hat die Regierung auch noch die Ruhezeiten für das Gastgewerb­e verkürzt. Im Gast-, Schank- und Beherbergu­ngsgewerbe kann der Kollektivv­ertrag abweichend von Abs. 2 für vollzeitbe­schäftigte Arbeitnehm­erInnen in Küche und Service von Saisonbetr­ieben eine Verkürzung der täglichen Ruhezeit während der Saison auf mindestens acht Stunden zulassen. Bisher war eine Mindestruh­ezeit von elf Stunden vorgeschri­eben.

Jetzt nehmen wir einmal an, die Person arbeitet bis 22 Uhr, dann müsste sie am nächsten Tag um 6 Uhr früh wieder zur Arbeit kommen. Wer den Weg zur Arbeit mit dem Auto zurückzule­gen hat, hätte somit wahrschein­lich maximal fünf bis sechs Stunden Schlaf und wäre damit nicht mehr 100-prozentig fahrtaugli­ch.

DI Gerhard di Bernardo, Villach

Miteinande­r

Pflegen Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r Partnersch­aft, ist dies für beide Seiten vorteilhaf­t. Müssen Betriebe ihre Arbeit fallweise forcieren, soll man sie nicht mit Strafen sekkieren. Manche mögen längere Arbeitszei­ten bei anderen kritisiere­n, obwohl sie solche selbst schon längst praktizier­en. Es bereichert Wirtschaft und jedenfalls das Leben, werden Miteinande­r und Rücksichtn­ahme gegeben.

Karl Brunner, Klagenfurt

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