„Überstunden müssen sich wieder lohnen“
Einige Leser stimmen dem 12-Stunden-Tag zu, wenn Betriebe Fairness walten lassen.
Dieses Gesetz ist für das Überleben der kleinen Dienstleistungsbetriebe notwendig. Viele andere – oft öffentliche – Bereiche haben längst solche Regelungen. Bis jetzt hat man doch ständig versucht, den Unternehmer mit einem Fuß ins Kriminal zu stellen. Ich würde sogar sagen: Zahlen wir die zehnte bis zwölfte Stunde 1:1 aus – damit sich die Überstunden auch für den Mitarbeiter wieder lohnen.
Die Opposition hat natürlich die demokratische Pflicht, auf Probleme hinzuweisen, doch das neue Arbeitszeitgesetz ist möglicherweise das Wertvollste der neuen Regierung. Wenn wir die Flexibilisierung nicht machen, werden einige Dienstleistungsgewerbe in Österreich einfach aussterben, da diese saisonale Spitzen haben, die bei der derzeitigen Lösung das Pro- dukt mittelfristig unbezahlbar machen. Das heißt klar: Das neue Gesetz sichert Arbeitsplätze. Ilmar Tessmann, Unternehmer,
Eberstein
Fleiß belohnen
So ein unverständliches Theater wegen des 12-Stunden-Tages! Wer arbeiten will, sollte es auch dürfen und für die erbrachte Leistung auch entsprechend entlohnt werden. Geringere Besteuerung der Überstunden würde auch die Kaufkraft erhöhen und somit der Wirtschaft dienen. Manche dieser Gewerkschaftsbosse würden sich anschauen, wenn sie einmal in der Privatwirtschaft bestehen müssten, denn für jeden Gewerbetreibenden und Selbstständigen ist ein 12-Stunden-Tag – und mehr – ohnehin die Regel.
Wer durch Fleiß mehr verdient, soll es auch haben und wer weniger arbeitet, sollte auch weniger verdienen. Nur noch mehr verdienen und noch weniger arbeiten ruiniert Unternehmer und Wirtschaft. Hannes Löschenkohl,
Kappel am Krappfeld
Zu kurze Ruhezeiten
Ich habe den Eindruck, dass der Fokus auf das Thema „12 Stunden Arbeitszeit“von einem Problem ablenkt, welches sich zu einer ernsten Gefahr für einige ArbeitnehmerInnen auswirken könnte: So nebenbei hat die Regierung auch noch die Ruhezeiten für das Gastgewerbe verkürzt. Im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe kann der Kollektivvertrag abweichend von Abs. 2 für vollzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen in Küche und Service von Saisonbetrieben eine Verkürzung der täglichen Ruhezeit während der Saison auf mindestens acht Stunden zulassen. Bisher war eine Mindestruhezeit von elf Stunden vorgeschrieben.
Jetzt nehmen wir einmal an, die Person arbeitet bis 22 Uhr, dann müsste sie am nächsten Tag um 6 Uhr früh wieder zur Arbeit kommen. Wer den Weg zur Arbeit mit dem Auto zurückzulegen hat, hätte somit wahrscheinlich maximal fünf bis sechs Stunden Schlaf und wäre damit nicht mehr 100-prozentig fahrtauglich.
DI Gerhard di Bernardo, Villach
Miteinander
Pflegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Partnerschaft, ist dies für beide Seiten vorteilhaft. Müssen Betriebe ihre Arbeit fallweise forcieren, soll man sie nicht mit Strafen sekkieren. Manche mögen längere Arbeitszeiten bei anderen kritisieren, obwohl sie solche selbst schon längst praktizieren. Es bereichert Wirtschaft und jedenfalls das Leben, werden Miteinander und Rücksichtnahme gegeben.
Karl Brunner, Klagenfurt