Bedingte Haftstrafen für Hitzetod
Vier Monate bedingt für die Mutter (18), fünf Monate bedingt für ihren Lebensgefährten (19): Mit dermaßen glimpflichen Strafen kam gestern ein junges Paar aus Vorarlberg davon, das den 20 Monate alten Bub der Frau fünf Stunden im Auto gelassen hatte. Das Kind starb. Es seien oft kleine Unachtsamkeiten, die Katastrophen verursachten, betonte der Richter. Das Paar erbat sich Bedenkzeit.