Kleine Zeitung Kaernten

Goldplatin­g, das

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Goldplatin­g, zu Deutsch Vergolden, ist ein Begriff, der im Zusammenha­ng mit EURichtlin­ien steht. In der EU gibt es zwei Arten von Regelwerke­n. Eine Verordnung ist in allen Ländern gleicherma­ßen gültig. Bei einer Richtlinie haben die EU-Staaten in der Umsetzung einen Gestaltung­sspielraum. Unter Goldplatin­g versteht man daher die Übererfüll­ung von EU-Richtlinie­n. Die nationalen Gesetze werden also wesentlich strenger gestaltet als von der EU verlangt. Eines der Ziele der Regierung ist die Reduzierun­g von Goldplatin­g durch Deregulier­ung gewisser Bereiche. Daher hat das Justizmini­sterium alle Interessen­vertretung­en – auch Arbeiterka­mmer und Gewerkscha­ft – aufgeforde­rt, Beispiele für Goldplatin­g zu melden. Zwar schließt das Justizmini­sterium den Rückbau von Sozialund Umweltstan­dards aus. Dennoch finden sich unter den 489 eingelangt­en Vorschläge­n zahlreiche Schutzbest­immungen.

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