HCB-Klage abgewiesen
Vier Personen wollten Geld von Republik.
befinden uns hier im Siedlungsgebiet“, sagt Breitenegger.
der ermittelnde Beamte des Polizeipostens Grafenstein, wird derzeit in mehrere Richtungen ermittelt: „Definitiv ist es so, dass die äußere Scheibe des doppelverglasten Fensters ein Einschussloch aufweist. Es sieht danach aus, dass das Loch durch eine Steinschleuder, ein Luftdruckgewehr oder vielleicht eine Gasdruckpistole verursacht worden ist.“Ein Projektil konnte bisher nicht gefunden werden, daher geht man nicht von einer höherkalibrigen Schusswaffe aus. Die Beschädigung müsste dann auch größer sein. Eine Gasdruckpistole ist daher durchaus wahrscheinlich. „Wir gehen davon aus, dass es sich um eine Sachbeschädigung handelt“, sagt Gasser. Dass der oder die Täter gezielt jemanden treffen wollten, glaubt Gasser nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht.
Erst vor einer Woche sorgte ein ähnlicher Fall in Oberösterreich für Aufregung. Dort hatte ein Jäger versucht, einen Fuchs zu erlegen. Dabei wurde die Balkontür eines Hauses durchschossen. Eine HCB-Klage gegen die Republik Österreich wurde jetzt in erster Instanz vom Landesgericht Klagenfurt abgewiesen. Vier Personen forderten je 5000 Euro für etwaige gesundheitliche Folgeschäden. „Eine bloß theoretisch mögliche künftige Schädigung reicht für eine Feststellungsklage nicht aus“, sagt Gerichtssprecherin Eva Jost-Draxl. Richter Gunther Schmoliner wies daher die Klage ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Insgesamt sind 23 zivilrechtliche Verfahren mit einem Streitwert von rund 20 Millionen Euro am Landesgericht anhängig. 91 Personen begehren Schadenersatz, sowohl wegen gesundheitlicher Schäden als auch wegen Wertminderung ihrer Gründe oder Gebäude. Auch ein Strafverfahren läuft.