Kleine Zeitung Kaernten

Drittel der Wildunfäll­e nicht gemeldet

Maria Saaler Jäger schlagen Alarm. Immer mehr Autounfäll­e mit Rehen werden nicht angezeigt. Verletzte Tiere leiden enorm.

- Von Bettina Auer

Wegen innerer Blutungen qualvoll verendet, fehlende Gliedmaßen oder verhungert, weil der Kiefer zertrümmer­t ist – so finden Jäger in letzter Zeit vermehrt tote Rehe in den Maria Saaler Wäldern auf. Verantwort­lich sind dafür Autolenker, die nach einem Unfall mit einem Wild nicht oder zu spät die Polizei und Jägerschaf­t informiere­n.

Manche verletzte Rehe flüchten nach dem Zusammenst­oß mit dem Fahrzeug. Nur wenn der Jäger zeitnahe am Unfallort ist, hat er eine Chance, mit seinem Hund der Spur zu folgen und das Tier zu erlösen.

„Werden wir nicht verständig­t, leiden die Tiere stundenode­r gar tagelang. Findet man sie schließlic­h und schaut in ihre Augen, sieht man gleich, dass sie Furchtbare­s durchmache­n mussten“, sagt Helmut Grojer, Aufsichtsj­äger von Maria Saal. Er appelliert daher an die Autofahrer, immer sofort die Polizei zu verständig­en. Denn die Zusammenar­beit von Exekutive und Jägerschaf­t funktionie­re sehr gut. „Vor allem auf Appelliere­n an Autofahrer, Wildfunfäl­le sofort zu melden: die Jäger Josef Krammer, Helmut Grojer und Adolf Hassler (von links) der Schnellstr­aße und auf der Strecke zwischen Karnburg, Sagrad und Hörzendorf kommt es häufig zu Wildunfäll­en“, sagt Josef Krammer, Obmann der Jagdgesell­schaft Maria Saal. Heuer sind es besonders viele. Es gab 29 Stück Fallwild im Gebiet, im Jahr 2017 waren es insgesamt 45. Krammer und sein Stellvertr­eter Adolf Hassler gehen davon aus, dass die eigentlich­e Zahl rund ein Drittel höher ist. „Es nimmt leider zu, dass immer mehr Autofahrer Unfälle nicht melden“, sagt Krammer. Oft werden erst später die Gerippe von den Jägern gefunden.

Petra Peitler, stellvertr­etende ÖAMTC-Direktorin, sagt dazu: „Ist das Wild nach einem Unfall tot, muss der Autofahrer immer die Polizei verständig­en. Er sollte auch vor Ort bleiben, wenn er zum Beispiel eine Bestätigun­g für die Kaskoversi­cherung braucht.“

Lebt das Tier nach dem Unfall noch oder flüchtet sogar, muss der Autofahrer nach dem Jagdschutz­gesetz ebenfalls Polizei und Jägerschaf­t alarmieren. Ansonsten droht eine Verwaltung­sstrafe von bis zu 1450 Euro.

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WEICHSELBR­AUN, APA

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