Drittel der Wildunfälle nicht gemeldet
Maria Saaler Jäger schlagen Alarm. Immer mehr Autounfälle mit Rehen werden nicht angezeigt. Verletzte Tiere leiden enorm.
Wegen innerer Blutungen qualvoll verendet, fehlende Gliedmaßen oder verhungert, weil der Kiefer zertrümmert ist – so finden Jäger in letzter Zeit vermehrt tote Rehe in den Maria Saaler Wäldern auf. Verantwortlich sind dafür Autolenker, die nach einem Unfall mit einem Wild nicht oder zu spät die Polizei und Jägerschaft informieren.
Manche verletzte Rehe flüchten nach dem Zusammenstoß mit dem Fahrzeug. Nur wenn der Jäger zeitnahe am Unfallort ist, hat er eine Chance, mit seinem Hund der Spur zu folgen und das Tier zu erlösen.
„Werden wir nicht verständigt, leiden die Tiere stundenoder gar tagelang. Findet man sie schließlich und schaut in ihre Augen, sieht man gleich, dass sie Furchtbares durchmachen mussten“, sagt Helmut Grojer, Aufsichtsjäger von Maria Saal. Er appelliert daher an die Autofahrer, immer sofort die Polizei zu verständigen. Denn die Zusammenarbeit von Exekutive und Jägerschaft funktioniere sehr gut. „Vor allem auf Appellieren an Autofahrer, Wildfunfälle sofort zu melden: die Jäger Josef Krammer, Helmut Grojer und Adolf Hassler (von links) der Schnellstraße und auf der Strecke zwischen Karnburg, Sagrad und Hörzendorf kommt es häufig zu Wildunfällen“, sagt Josef Krammer, Obmann der Jagdgesellschaft Maria Saal. Heuer sind es besonders viele. Es gab 29 Stück Fallwild im Gebiet, im Jahr 2017 waren es insgesamt 45. Krammer und sein Stellvertreter Adolf Hassler gehen davon aus, dass die eigentliche Zahl rund ein Drittel höher ist. „Es nimmt leider zu, dass immer mehr Autofahrer Unfälle nicht melden“, sagt Krammer. Oft werden erst später die Gerippe von den Jägern gefunden.
Petra Peitler, stellvertretende ÖAMTC-Direktorin, sagt dazu: „Ist das Wild nach einem Unfall tot, muss der Autofahrer immer die Polizei verständigen. Er sollte auch vor Ort bleiben, wenn er zum Beispiel eine Bestätigung für die Kaskoversicherung braucht.“
Lebt das Tier nach dem Unfall noch oder flüchtet sogar, muss der Autofahrer nach dem Jagdschutzgesetz ebenfalls Polizei und Jägerschaft alarmieren. Ansonsten droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1450 Euro.