Rückschlag für Österreich im Streit um AKW
Der Europäische Gerichtshof hat die Klage gegen Förderungen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C zurückgewiesen.
Großbritannien ist weit weg und bald nicht einmal mehr Mitglied in der EU – und dennoch herrscht seit gestern in der Auseinandersetzung um den geplanten Bau des Atomkraftwerks Hinkley Point C vor allem in Österreich helle Aufregung. Österreich hatte noch unter rot-schwarzer Regierung vor drei Jahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage erhoben, weil die britische Regierung den Bau beziehungsweise den laufenden Betrieb mit hohen Subventionen – die Rede ist von bis zu 108 Milliarden Euro über eine garantierte Dauer von 35 Jahren – fördern will. Von der EUKommission war das genehmigt worden. Nun kam auch der EuGH in erster Instanz zum Schluss, dass so eine Unterstützung rechtens ist. Das Förde- rungsziel entspreche dem Ziel der „Euratom-Gemeinschaft“, Investitionen für Kernenergie zu erleichtern; jeder Mitgliedsstaat habe außerdem das Recht, zwischen Energiequellen zu wählen. Österreich sei es auch nicht gelungen, Alternativen (etwa Windenergie) realistisch aufzuzeigen.
Dem Disput hatten sich weitere Länder angeschlossen: Luxemburg auf der Seite Österreichs, andere wie Ungarn, Frankreich oder Tschechien auf der Seite der Briten. Denn es geht um eine grundsätzliche Frage: Soll Europa weiter auf Atomkraft setzen und durch gezielte Förderung auch noch, so die Kritik, den Strommarkt „wettbewerbsverzerrend“beeinflussen oder stattdessen den Ausstieg aus der Atomenergie vorbereiten? Parallel zu Hinkley Point läuft auch noch eine österreichische Klage gegen das viel näher liegende ungarische Atomkraftwerk Paks II. Es geht also um einen Präzedenzfall.