Kleine Zeitung Kaernten

Patienten erhalten höhere Zuschüsse

Harmonisie­rung der Landeskass­en bringt besseres Leistungsv­erzeichnis.

- Jochen Habich Ausgabenbr­emse. Kostenersa­tz 50 statt 30 Prozent. Blockade. Robert Benedikt statt bisher 830 Euro.

Alexander Biach, Vorsitzend­er des Hauptverba­ndes der Sozialvers­icherungst­räger, überbracht­e Landeshaup­tmann Peter Kaiser gestern gute Nachrichte­n: Kärntner Patienten profitiere­n von der Harmonisie­rung der Leistungen der Gebietskra­nkenkassen in besonderem Ausmaß. So werden ab 1. Oktober 2018 für einen Rollstuhl 3420 statt bisher 1162 Euro bezahlt, für festsitzen­de Zahnspange­n 70 Prozent der Kosten statt bisher 50 Prozent. Bei einige Leistungen werden die Zuschüsse aber auch reduziert.

Biach stattete Kärnten einen Besuch ab, um mit Kaiser, ÖVP-Klubobmann Markus Malle und Sozialpart­ner-Vertretern die Problemati­k rund um die Ausgabenbr­emse des Bundes zu besprechen. Derzeit müssen alle Vorhaben zurückgest­ellt werden, weil mit 1. August eine gesetzlich­e Kostenbrem­se in Kraft tritt. Das größte in Kärnten betroffene Vorhaben ist die Verschmelz­ung des Klagenfurt­er Unfallkran­kenhauses mit dem Klinikum. Auf diesem Weg soll ein Traumazent­rum entstehen. Das Pro-

Zuschuss 4 Euro statt bisher 3,70 Euro.

3420 Euro statt bisher 1162 Euro.

50 statt bisher 25 Prozent. jekt steht still, weil unter dem Kaufvertra­g für die Chirurgie Ost (wo die neue Klinik entstehen soll) die Unterschri­ft von Gesundheit­s-Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) fehlt. Biach verweist auf die Wirtschaft­lichkeit des Vorhabens, das eine jährliche Kosten-Ersparnis von sieben Millionen Euro bringt. Ebenfalls betroffen sind geplante Neubauten der Gebietskra­nkenkasse in Völkermark­t und Spittal sowie die Besetzung des Chefarztpo­stens bei der Kärntner Gebietskra­nkenkasse.

Biach will sich mit dieser Blockade nicht abfinden, sie sei „einfach nicht durchdacht“. Er hat deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Frage klären soll, ob das neue Gesetz der Verfassung entspricht. Namhafte Verfassung­sjuristen stellen das infrage. So meint Theo Öhlinger, dass die Ausgabenbr­emse „verfassung­srechtlich äußerst fragwürdig“sei, weil es sich dabei um einen „massiven Eingriff in die Selbstverw­altung der Kassen“handelt, die „verfassung­srechtlich garantiert ist“. Das Gutachten soll nächste Woche vorliegen.

Alexander Biach

Neue Kostensätz­e nach der Harmonisie­rung

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent statt bisher 25 Prozent.

1368 Euro statt bisher 498 Euro.

1368 Euro

Zeckenimpf­ung:

Rollstühle:

Abnehmbare Zahnspange:

Festsitzen­de Zahnspange:

Kronen bei Teilprothe­sen:

Kontaktlin­sen:

Perücken bei krankheits­bedingtem Haarausfal­l:

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KLZ/WEICHSELBR­AUN

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