Eine „Front von Feiglingen“ist nicht die Mafia
Kriminelle Vereinigung? Verhetzt? Richter sprach 17 „Identitäre“frei. Zwei fassten Geldstrafen aus – Urteile nicht rechtskräftig.
Noch in der Warteschlange vor dem Ausgang bestätigt Martin Sellner: Die Identitäre Bewegung (IB) „macht weiter“. Mit „legalen Aktionen“und „patriotischen Tätigkeiten“. Kurz zuvor sind er und 16 Mitstreiter vom Vorwurf der Verhetzung und der Bildung (oder Teilnahme) einer kriminellen Vereinigung freigesprochen worden. Zwei Beschuldigte fassten Geldstrafen aus (nicht rechtskräftig).
Im Detail sind einmal 240 Euro wegen Sachbeschädigung fällig, nachdem in Maria Lankowitz Parolen der als rechtsextrem eingestuften Gruppe auf die Fahrbahn gesprüht worden sind. Und dann einmal 720 Euro wegen Körperverletzung beziehungsweise Nötigung nach einer tumultartigen Aktion an der Universität Klagenfurt. Noch nicht abgeschlossen ist ein Finanzstrafverfahren rund um Werbeartikelverkauf.
freilich auf schuldig in allen Punkten. Es sei ein Irrtum, dass nur die Mafia den Tatbestand der kriminellen Vereinigung erfülle. Denn diese Gruppe hätte Sachbeschädigung und Hetze zu „Stilmitteln und Waffen im Informationskrieg“gewählt. Bei ihrer „Hetzaktion“auf der Uni Klagenfurt sei der Rektor mit der Faust geschlagen worden.
Verhetzt worden sei bei der türkischen Botschaft, in Maria Lankowitz und bei den Grünen in Graz: gegen Türken, den Islam und Muslime. Klar, die „Elite“des IB sei nicht jedes Mal persönlich aktiv gewesen, geißelte der Staatsanwalt die IB eine „Front von Feiglingen“.
Der Verteidiger nannte die Vorwürfe hingegen „an den Haaren herbeigezogen“. Die Exekutive sei regelrecht „auf Pickerljagd“gegangen, um Material zu finden. Der Richter begründete nach den Urteilen die Freisprüche. „Wenn eine Organisation im Kernbereich legale
Der Bedeutungsinhalt war mehrdeutig. Im Zweifelsfall ist daher für den Angeklagten
zu entscheiden.
Richter über die Slogans
Tätigkeiten ausübt, ist es keine kriminelle Vereinigung, auch wenn sich daraus Straftaten ergeben.“Im Punkt Verhetzung war der „Bedeutungsinhalt mehrdeutig“, daher sei im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden. Die Aktion auf der Grünen-Zentrale („Das ist kein Flüchtlingsheim“) sei als eine gegen eine Partei mit liberaler Position zur Einwanderung zu sehen. Die Aktion bei der Botschaft war „im Zweifel nicht verhetzend“, sondern gegen den türkischen Staatschef.
Und der „völlig entbehrliche“Auftritt in Klagenfurt sei auch als Kritik an Radikalisierung zu werten. Doch ohne Verhetzung sei „auch das Thema kriminelle Vereinigung abgehakt“. Sachbeschädigungen reichen dafür als Begründung nicht aus.