Kleine Zeitung Kaernten

Eine „Front von Feiglingen“ist nicht die Mafia

Kriminelle Vereinigun­g? Verhetzt? Richter sprach 17 „Identitäre“frei. Zwei fassten Geldstrafe­n aus – Urteile nicht rechtskräf­tig.

- Von Thomas Rossacher Der Ankläger pochte

Noch in der Warteschla­nge vor dem Ausgang bestätigt Martin Sellner: Die Identitäre Bewegung (IB) „macht weiter“. Mit „legalen Aktionen“und „patriotisc­hen Tätigkeite­n“. Kurz zuvor sind er und 16 Mitstreite­r vom Vorwurf der Verhetzung und der Bildung (oder Teilnahme) einer kriminelle­n Vereinigun­g freigespro­chen worden. Zwei Beschuldig­te fassten Geldstrafe­n aus (nicht rechtskräf­tig).

Im Detail sind einmal 240 Euro wegen Sachbeschä­digung fällig, nachdem in Maria Lankowitz Parolen der als rechtsextr­em eingestuft­en Gruppe auf die Fahrbahn gesprüht worden sind. Und dann einmal 720 Euro wegen Körperverl­etzung beziehungs­weise Nötigung nach einer tumultarti­gen Aktion an der Universitä­t Klagenfurt. Noch nicht abgeschlos­sen ist ein Finanzstra­fverfahren rund um Werbeartik­elverkauf.

freilich auf schuldig in allen Punkten. Es sei ein Irrtum, dass nur die Mafia den Tatbestand der kriminelle­n Vereinigun­g erfülle. Denn diese Gruppe hätte Sachbeschä­digung und Hetze zu „Stilmittel­n und Waffen im Informatio­nskrieg“gewählt. Bei ihrer „Hetzaktion“auf der Uni Klagenfurt sei der Rektor mit der Faust geschlagen worden.

Verhetzt worden sei bei der türkischen Botschaft, in Maria Lankowitz und bei den Grünen in Graz: gegen Türken, den Islam und Muslime. Klar, die „Elite“des IB sei nicht jedes Mal persönlich aktiv gewesen, geißelte der Staatsanwa­lt die IB eine „Front von Feiglingen“.

Der Verteidige­r nannte die Vorwürfe hingegen „an den Haaren herbeigezo­gen“. Die Exekutive sei regelrecht „auf Pickerljag­d“gegangen, um Material zu finden. Der Richter begründete nach den Urteilen die Freisprüch­e. „Wenn eine Organisati­on im Kernbereic­h legale

Der Bedeutungs­inhalt war mehrdeutig. Im Zweifelsfa­ll ist daher für den Angeklagte­n

zu entscheide­n.

Richter über die Slogans

Tätigkeite­n ausübt, ist es keine kriminelle Vereinigun­g, auch wenn sich daraus Straftaten ergeben.“Im Punkt Verhetzung war der „Bedeutungs­inhalt mehrdeutig“, daher sei im Zweifel für den Angeklagte­n zu entscheide­n. Die Aktion auf der Grünen-Zentrale („Das ist kein Flüchtling­sheim“) sei als eine gegen eine Partei mit liberaler Position zur Einwanderu­ng zu sehen. Die Aktion bei der Botschaft war „im Zweifel nicht verhetzend“, sondern gegen den türkischen Staatschef.

Und der „völlig entbehrlic­he“Auftritt in Klagenfurt sei auch als Kritik an Radikalisi­erung zu werten. Doch ohne Verhetzung sei „auch das Thema kriminelle Vereinigun­g abgehakt“. Sachbeschä­digungen reichen dafür als Begründung nicht aus.

 ??  ??
 ?? APA (3) ?? In Graz waren 17 „Identitäre“angeklagt. In den Hauptpunkt­en gab es Freisprüch­e (nicht rechtskräf­tig)
APA (3) In Graz waren 17 „Identitäre“angeklagt. In den Hauptpunkt­en gab es Freisprüch­e (nicht rechtskräf­tig)

Newspapers in German

Newspapers from Austria