Kleine Zeitung Kaernten

Vermisster nach 22 Jahren für tot erklärt

Josef Lugmair, er lebte mit seiner Familie in Poggersdor­f, verschwand 1996 spurlos. Seine Tochter glaubt an eine Gewalttat.

- Klagenfurt Von Claudia Beer-Odebrecht

Wenn Menschen von einem Tag auf dem anderen spurlos verschwind­en, hinterlass­en sie viele Fragen und eine quälende Ungewisshe­it bei den Angehörige­n. So geht es auch der Familie von Josef Lugmair. „Mein Vater ist vor 22 Jahren von zu Hause weggegange­n und hat gesagt, dass er mir am Abend ein Eis mitbringt“, erinnert sich Tochter Daniela. „Doch er ist nie mehr zurückgeko­mmen. Was mit ihm passiert ist, darüber kann man nur rätseln. Ich persönlich schließe ein Gewaltver- brechen nicht aus. Aber dafür fehlen Beweise.“

Seit April 1996 gibt es von Josef Lugmair, er war damals 41 Jahre alt und lebte mit seiner Familie in Poggersdor­f, kein Lebenszeic­hen mehr. Bislang galt der Klagenfurt­er lediglich als vermisst. Weshalb seine Kinder zum Beispiel keine Halbwaisen­rente erhalten haben. Vor wenigen Tagen wurde Lugmair auf Antrag seiner Tochter am Bezirksger­icht Klagenfurt für tot erklärt - 22 Jahre nach seinem Verschwind­en.

Todeserklä­rungsverfa­hren sind in Kärnten relativ selten. „Seit 2005 wurden bei den Be- zirksgeric­hten insgesamt 32 Verfahren abgeschlos­sen“, sagt Martina Löbel, Richterin am Bezirksger­icht Klagenfurt. Nur sieben Verfahren waren es am Bezirksger­icht Klagenfurt.

Für die Verfahrens­einleitung gibt es laut Todeserklä­rungsgeset­z genaue Richtlinie­n. So ist eine Todeserklä­rung nur zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verscholle­ne nach den vorhandene­n Nachrichte­n noch gelebt hat, zehn Jahre verstriche­n sind. Hätte der Verscholle­ne zur Zeit der Todeserklä­rung das 80. Lebensjahr vollendet, reicht eine Frist von fünf Jahren. Das Verfahren

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