Vermisster nach 22 Jahren für tot erklärt
Josef Lugmair, er lebte mit seiner Familie in Poggersdorf, verschwand 1996 spurlos. Seine Tochter glaubt an eine Gewalttat.
Wenn Menschen von einem Tag auf dem anderen spurlos verschwinden, hinterlassen sie viele Fragen und eine quälende Ungewissheit bei den Angehörigen. So geht es auch der Familie von Josef Lugmair. „Mein Vater ist vor 22 Jahren von zu Hause weggegangen und hat gesagt, dass er mir am Abend ein Eis mitbringt“, erinnert sich Tochter Daniela. „Doch er ist nie mehr zurückgekommen. Was mit ihm passiert ist, darüber kann man nur rätseln. Ich persönlich schließe ein Gewaltver- brechen nicht aus. Aber dafür fehlen Beweise.“
Seit April 1996 gibt es von Josef Lugmair, er war damals 41 Jahre alt und lebte mit seiner Familie in Poggersdorf, kein Lebenszeichen mehr. Bislang galt der Klagenfurter lediglich als vermisst. Weshalb seine Kinder zum Beispiel keine Halbwaisenrente erhalten haben. Vor wenigen Tagen wurde Lugmair auf Antrag seiner Tochter am Bezirksgericht Klagenfurt für tot erklärt - 22 Jahre nach seinem Verschwinden.
Todeserklärungsverfahren sind in Kärnten relativ selten. „Seit 2005 wurden bei den Be- zirksgerichten insgesamt 32 Verfahren abgeschlossen“, sagt Martina Löbel, Richterin am Bezirksgericht Klagenfurt. Nur sieben Verfahren waren es am Bezirksgericht Klagenfurt.
Für die Verfahrenseinleitung gibt es laut Todeserklärungsgesetz genaue Richtlinien. So ist eine Todeserklärung nur zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre verstrichen sind. Hätte der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das 80. Lebensjahr vollendet, reicht eine Frist von fünf Jahren. Das Verfahren