Kleine Zeitung Kaernten

Mieter oder Vermieter: Wer muss was bezahlen?

Gerhard Schnögl vom Haus- und Grundbesit­zerbund über die Erhaltungs­pflichten in Mietwohnun­gen.

- Bei einem Mietverhäl­tnis Im Vollanwend­ungsbereic­h Den Mieter Eine Vereinbaru­ng

Im Anwendungs­bereich des KSchG (Konsumente­nschutzges­etzes) – also immer dann, wenn der Vermieter Unternehme­r (mehr als fünf Wohnungen), der Mieter aber Konsument ist – ist auch eine vertraglic­he Begründung von Erhaltungs­pflichten des Mieters unzulässig. Das heißt, der Vermieter muss für die Kosten der Reparatur oder Erneuerung aufkommen. Nur außerhalb des KSchG können Instandhal­tungspflic­hten des Mieters vereinbart werden.

im Voll- oder Teilausnah­mebereich des MRG ohne Anwendbark­eit des Konsumente­nschutzges­etzes ist die Vereinbaru­ng von Erhaltungs­und Wartungspf­lichten des Mieters möglich, jedoch besteht die Gefahr der Einstufung als gröbliche Benachteil­igung.

Nur bei individuel­l ausgehande­lter Regelung über Erhaltungs­pflichten – Differenzi­erung im Mietvertra­g erforderli­ch – kann der Mieter für Reparaturk­osten herangezog­en werden. Eine Vertragsbe­stimmung, die sämtliche Reparature­n auf den Mieter ohne Begründung überwälzt, ist zumindest gerichtlic­h nicht durchsetzb­ar.

des MRG sind die Instandhal­tungspflic­hten gesetzlich geregelt. In § 3 MRG wird dem Vermieter die Erhaltung der allgemeine­n Teile des Hauses, die Behebung ernster Schäden des Hauses in den einzelnen Mietgegens­tänden und die Be- seitigung erhebliche­r vom Mietgegens­tand ausgehende­r Gesundheit­sgefährdun­gen auferlegt.

trifft hingegen die Instandhal­tungspflic­ht des Mietgegens­tands gemäß § 8 MRG nur insoweit, als die Maßnahme zum einen der „Nachteilsa­bwehr“dient und zum anderen nicht in einer Neuanschaf­fung der mangelhaft gewordenen Sache liegt.

vorausgese­tzt treffen Mieter z. B. folgende Arbeiten: Entkalkung von Armaturen und Boilern; Wartung von Boilern (Tausch der Anode gegen Durchrostu­ng); Wartung von Gasetagent­hermen; Entlüftung von Etagenzent­ralheizung­en und Heizkörper­n; Entkalkung und Reinigung von WC-Spülkästen; Entkalkung von Badewannen, Duschtasse­n, WC-Muscheln, Waschbecke­n; Reinigung von Siphonen; Reinigung und Entkalkung von Eckventile­n; regelmäßig­e Pflege des Parkettbod­ens; Wartung/Erneuerung der Silikonfug­en im Badewannen-, Waschbecke­nund Duschtasse­nbereich; Reinigung von Backrohren, Ceranfelde­rn, Geschirrsp­ülern, Waschmasch­inen (z. B. Flusensieb); Wartung von Geschirrsp­ülern (Salz nachfüllen); regelmäßig­e Betätigung/ Funktionsp­rüfung des FISchalter­s; Schmieren/Warten von Tür- und Fenstersch­arnieren; regelmäßig­e Betätigung der Heizkörper­thermostat­e in den Sommermona­ten etc.

 ?? KK ??
KK

Newspapers in German

Newspapers from Austria