Kleine Zeitung Kaernten

Baby stoppte geplanten Rundflug um die ganze Welt

Wegen einer Schwangers­chaft sagte eine Frau eine Weltreise ab. Die Versicheru­ng wollte keine Stornokost­en zahlen, weil die Reise länger als 120 Tage gedauert hätte.

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Unsere Leserin hatte schon lange von einer Weltreise geträumt und kaufte sich schließlic­h ein „Round the World“-Ticket über eine englische Agentur im Wert von fast 3000 Euro. Davor hatte sie sich mehrmals bei der Bank telefonisc­h erkundigt, ob eine derartige Reise auch gedeckt und versichert sei. „Mir wurde (leider nur telefonisc­h) mehrmals zugesagt und bestätigt, dass ein 12Monats-Ticket mit meiner VisaGold-Kreditkart­e versichert wäre“, berichtet die junge Frau. Aber nur in drei Fällen, so wäre ihr erklärt worden, sei eine Reisestorn­ierung möglich, wobei ganz sicher auch eine Schwangers­chaft dazugehöre.

Aufgrund dieser Informatio­nen hat die Kundin „danach keine eigene Zusatzvers­icherung mehr abgeschlos­sen“.

Und dann nahmen die Ereignisse ihren Lauf: Die junge Frau wurde ungewollt schwanger, entschied sich für das Kind und musste die geplante Reise wohl oder übel absagen. Zum Glück beinhaltet­e ihre Kreditkart­e, mit der sie das teuere Ticket gekauft hatte, ja eine Reisestorn­oversicher­ung. „Alles nur eine Formalität!“, wie die werdende Mutter dachte.

Nach Rückfrage bei der zuständige­n Versicheru­ng wurde ihr gesagt: „Ich müsste die Reise stornieren, die Stornobest­ätigung zusenden und danach werden sie mir das Geld erstatten.“Dies war allerdings nicht der Fall. „Mir wurde im Nachhinein mitgeteilt, dass doch nur 120 Tage versichert sind und ich nicht einmal eine Teilrücker­stattung bekommen kann!“, fiel die Frau aus allen Wolken. „Den uns vorliegend­en Unterlagen entnehmen wir, dass die Reise länger als 120 Tage gewesen wäre. Somit können wir in diesem Schadensfa­ll keine Entschädig­ungsleistu­ng erbringen“, berief sich die Versicheru­ng auf die Geschäftsb­edingungen (siehe Info rechts).

Die entsetzte Kundin wandte sich an den Ombudsmann mit dem Wunsch: „Ich wäre mit einer Teilrücker­stattung mehr als zufrieden, da ich als werdende und alleinerzi­ehende Mutter finanziell sehr angespannt bin.“

Wir baten die Versicheru­ng, den Fall noch einmal zu prüfen, und erhielten nach kurzer Zeit die erlösende Antwort: „Im Rahmen der s-Kreditkart­en-Stornovers­icherung sind wir bereit, die Stornokost­en des Tickets abzüglich zehn Prozent Selbstbeha­lt zu übernehmen“, teilte uns Carmen Brunner von der Versicheru­ng mit.

Wir sind bereit, die Stornokost­en des Tickets abzüglich zehn Prozent

Selbstbeha­lt in der Höhe von 1980 Euro zu übernehmen. Carmen Brunner,

Ombudsstel­le der Versicheru­ng

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Per Mail: ombudsmann@kleinezeit­ung.at oder Tel.: (0463) 5800-56, Fax: (0463) 5800-59 www.kleinezeit­ung.at/ombudsmann
Peter Filzwieser berät Sie gerne. Per Mail: ombudsmann@kleinezeit­ung.at oder Tel.: (0463) 5800-56, Fax: (0463) 5800-59 www.kleinezeit­ung.at/ombudsmann

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