Kleine Zeitung Kaernten

Urteil: Wann Testamente ungültig sind

Zeugen müssen auf Urkunde unterschre­iben.

- Uwe Sommersgut­er

Ein Testament ist ungültig, wenn die Zeugen nicht auf der Urkunde direkt unterschre­iben. Zu diesem Urteil kam jetzt der Oberste Gerichtsho­fs (OGH) im Zusammenha­ng mit einem Erbschafts­streit in Vorarlberg. Das Urteil dürfte für ganz Österreich richtungsw­eisend sein, werden doch nach wie vor zahlreiche Testamente auf einem Extra-Zettel unterferti­gt. Rechtsanwa­lt Martin Mennel brachte den Fall ins Rollen und rief das Höchstgeri­cht in einer Testaments­sache an, in der er die Tochter der Verstorben­en vertrat. Diese hatte ein Testament angefochte­n, das eine angebliche Freundin der Mutter vorgelegt hatte. Die Freundin war mit Rechtsanwa­lt und Sekretärin­nen am Sterbebett der Erblasseri­n mit einem vorgeferti­gten, maschineng­eschrieben­en Testament aufgetauch­t, das sie zur Alleinerbi­n machen sollte. Die im Sterben liegende Frau unterschri­eb das Testament, ebenso wie die beiden Sekretärin­nen und eine Krankensch­wester als Zeugen. In einem nun publik gewordenen Urteil von Ende Juni erklärt der OGH das Testament aus formalen Gründen für ungültig. Die Begründung: „Ein fremdhändi­ges Testament ist formungült­ig, wenn die Testaments­zeugen nicht auf dem Blatt (oder den Blättern) mit dem Text der letztwilli­gen Verfügung, also ‚auf der Urkunde selbst‘ unterschri­eben haben. Die Anbringung der Unterschri­ften auf einem zusätzlich­en losen und leeren Blatt reicht nicht aus.“

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