Urteil: Wann Testamente ungültig sind
Zeugen müssen auf Urkunde unterschreiben.
Ein Testament ist ungültig, wenn die Zeugen nicht auf der Urkunde direkt unterschreiben. Zu diesem Urteil kam jetzt der Oberste Gerichtshofs (OGH) im Zusammenhang mit einem Erbschaftsstreit in Vorarlberg. Das Urteil dürfte für ganz Österreich richtungsweisend sein, werden doch nach wie vor zahlreiche Testamente auf einem Extra-Zettel unterfertigt. Rechtsanwalt Martin Mennel brachte den Fall ins Rollen und rief das Höchstgericht in einer Testamentssache an, in der er die Tochter der Verstorbenen vertrat. Diese hatte ein Testament angefochten, das eine angebliche Freundin der Mutter vorgelegt hatte. Die Freundin war mit Rechtsanwalt und Sekretärinnen am Sterbebett der Erblasserin mit einem vorgefertigten, maschinengeschriebenen Testament aufgetaucht, das sie zur Alleinerbin machen sollte. Die im Sterben liegende Frau unterschrieb das Testament, ebenso wie die beiden Sekretärinnen und eine Krankenschwester als Zeugen. In einem nun publik gewordenen Urteil von Ende Juni erklärt der OGH das Testament aus formalen Gründen für ungültig. Die Begründung: „Ein fremdhändiges Testament ist formungültig, wenn die Testamentszeugen nicht auf dem Blatt (oder den Blättern) mit dem Text der letztwilligen Verfügung, also ‚auf der Urkunde selbst‘ unterschrieben haben. Die Anbringung der Unterschriften auf einem zusätzlichen losen und leeren Blatt reicht nicht aus.“