Zwei Urteile
Ich finde es traurig, dass an einem Tag zwei Urteile gefällt wurden, die viele „brave“Österreicher vor den Kopf stoßen: einerseits der Freispruch für alle angeklagten Identitären, andererseits die Verurteilung von Bürgermeister Albl und einer Reihe von Wahlhelfern, die wegen der Möglichkeit eines möglichen Schadens bei einer Wahl verurteilt wurden.
In dem Urteil des Grazer Gerichts heißt es nun unter anderem, die Aktion an der Universität Klagenfurt „wies auf Gefahren des politischen und radikalen Islam hin, und diese waren im Herbst 2016 gegeben“. Der Slogan der IBÖ „Integration ist Lüge“richte sich „nicht gegen Integration, sondern gegen eine verfehlte Politik“. Weiter hieß es in der Urteilsbegrün- dung: „Wenn eine Organisation im Kernbereich legale Tätigkeiten ausübt, ist es keine kriminelle Vereinigung, auch wenn sich daraus Straftaten ergeben.“Weiters sagte der Richter, die Verhetzung sei zwar „unstrittig“, der Bedeutungsinhalt aber mehrdeutig, daher seien die IBÖ-Anhänger zum großen Teil freizusprechen ...
Da frage ich mich, wo wollen die Parteien bei der nächsten Wahl die vielen freiwilligen Wahlbeisitzer hernehmen, wenn diese ständig mit einem Bein im Kriminal stehen, andererseits umtriebige Aktivisten straffrei gehen?
Dr. Otto Holl, Klagenfurt