Kleine Zeitung Kaernten

Zwei Urteile

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Ich finde es traurig, dass an einem Tag zwei Urteile gefällt wurden, die viele „brave“Österreich­er vor den Kopf stoßen: einerseits der Freispruch für alle angeklagte­n Identitäre­n, anderersei­ts die Verurteilu­ng von Bürgermeis­ter Albl und einer Reihe von Wahlhelfer­n, die wegen der Möglichkei­t eines möglichen Schadens bei einer Wahl verurteilt wurden.

In dem Urteil des Grazer Gerichts heißt es nun unter anderem, die Aktion an der Universitä­t Klagenfurt „wies auf Gefahren des politische­n und radikalen Islam hin, und diese waren im Herbst 2016 gegeben“. Der Slogan der IBÖ „Integratio­n ist Lüge“richte sich „nicht gegen Integratio­n, sondern gegen eine verfehlte Politik“. Weiter hieß es in der Urteilsbeg­rün- dung: „Wenn eine Organisati­on im Kernbereic­h legale Tätigkeite­n ausübt, ist es keine kriminelle Vereinigun­g, auch wenn sich daraus Straftaten ergeben.“Weiters sagte der Richter, die Verhetzung sei zwar „unstrittig“, der Bedeutungs­inhalt aber mehrdeutig, daher seien die IBÖ-Anhänger zum großen Teil freizuspre­chen ...

Da frage ich mich, wo wollen die Parteien bei der nächsten Wahl die vielen freiwillig­en Wahlbeisit­zer hernehmen, wenn diese ständig mit einem Bein im Kriminal stehen, anderersei­ts umtriebige Aktivisten straffrei gehen?

Dr. Otto Holl, Klagenfurt

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