Kleine Zeitung Kaernten

„Kein vernünftig­er Grund“für Geheimhalt­ung

Die Regierung erntet Kritik von Experten und Opposition, weil sie schnelle Promi-Einbürgeru­ngen wieder geheim halten will. Das Innenresso­rt signalisie­rt Gesprächsb­ereitschaf­t.

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Die Entscheidu­ng des Innenminis­teriums, die Zuerkennun­g von Staatsbürg­erschaften durch die Bundesregi­erung in Zukunft nicht mehr veröffentl­ichen zu wollen, stößt bei Experten und Opposition auf Kritik.

„Nicht nachvollzi­ehbar“findet Verfassung­sjurist Heinz Mayer die Begründung, die entspreche­nden Ministerra­tsvorträge müssten ab sofort geheim gehalten werden, weil es, besonders in Anbetracht der neuen Datenschut­zgrundvero­rdnung, keine rechtliche Grundlage mehr für die Veröffentl­ichung gebe. Das öffentlich­e Interesse, die Namen wegen besonderer Leistungen – infrage kommen wirtschaft­liche, künstleris­che, wissenscha­ftliche oder sportliche – Eingebürge­rter zu erfahren, überwiege in dem Fall jenes der Begünstigt­en, ihren Namen nicht in der Öffentlich­keit zu sehen. Ähnlich argumentie­rt das Datenschut­zexperte Daniel Ennöckl vom Institut für Staatsund Verwaltung­srecht der Universitä­t Wien gegenüber den Ö1-„Journalen“– zwar gebe es kei- ne Pflicht der Regierung, das von sich aus zu veröffentl­ichen, wenn aber jemand nach dem Auskunftsp­flichtgese­tz anfragte, müssten die Namen offengeleg­t werden.

„Keinen vernünftig­en Grund,

solche Staatsbürg­erschaften im Geheimen zu vergeben“, sieht auch SPÖ-Justizspre­cher Johannes Jarolim – hier sei, angesichts vergangene­r Skandale, Transparen­z geboten. Und Peter Pilz von der gleichnami­gen Liste kündigt an, die Namen von Promi-Staatsbürg­ern per parlamenta­rischer Anfrage in Erfahrung bringen zu wollen.

Im Innenminis­terium selbst ist man um Schadenbeg­renzung bemüht: Man sei, erklärt ein Sprecher am Mittwoch, grundsätzl­ich dafür, dass die Namen veröffentl­icht würden – brauche dafür aber eben eine rechtliche Grundlage. Das Ministeriu­m wäre auch „jederzeit“bereit, eine solche Grundlage zu schaffen. Aber eben nur, „wenn das die einhellige Meinung der Bundesregi­erung ist“.

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