„Kein vernünftiger Grund“für Geheimhaltung
Die Regierung erntet Kritik von Experten und Opposition, weil sie schnelle Promi-Einbürgerungen wieder geheim halten will. Das Innenressort signalisiert Gesprächsbereitschaft.
Die Entscheidung des Innenministeriums, die Zuerkennung von Staatsbürgerschaften durch die Bundesregierung in Zukunft nicht mehr veröffentlichen zu wollen, stößt bei Experten und Opposition auf Kritik.
„Nicht nachvollziehbar“findet Verfassungsjurist Heinz Mayer die Begründung, die entsprechenden Ministerratsvorträge müssten ab sofort geheim gehalten werden, weil es, besonders in Anbetracht der neuen Datenschutzgrundverordnung, keine rechtliche Grundlage mehr für die Veröffentlichung gebe. Das öffentliche Interesse, die Namen wegen besonderer Leistungen – infrage kommen wirtschaftliche, künstlerische, wissenschaftliche oder sportliche – Eingebürgerter zu erfahren, überwiege in dem Fall jenes der Begünstigten, ihren Namen nicht in der Öffentlichkeit zu sehen. Ähnlich argumentiert das Datenschutzexperte Daniel Ennöckl vom Institut für Staatsund Verwaltungsrecht der Universität Wien gegenüber den Ö1-„Journalen“– zwar gebe es kei- ne Pflicht der Regierung, das von sich aus zu veröffentlichen, wenn aber jemand nach dem Auskunftspflichtgesetz anfragte, müssten die Namen offengelegt werden.
„Keinen vernünftigen Grund,
solche Staatsbürgerschaften im Geheimen zu vergeben“, sieht auch SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim – hier sei, angesichts vergangener Skandale, Transparenz geboten. Und Peter Pilz von der gleichnamigen Liste kündigt an, die Namen von Promi-Staatsbürgern per parlamentarischer Anfrage in Erfahrung bringen zu wollen.
Im Innenministerium selbst ist man um Schadenbegrenzung bemüht: Man sei, erklärt ein Sprecher am Mittwoch, grundsätzlich dafür, dass die Namen veröffentlicht würden – brauche dafür aber eben eine rechtliche Grundlage. Das Ministerium wäre auch „jederzeit“bereit, eine solche Grundlage zu schaffen. Aber eben nur, „wenn das die einhellige Meinung der Bundesregierung ist“.