Radmarathon-Sturz: Prozess vertagt
Teilnehmer seit Sturz querschnittgelähmt. Organisator wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.
Am Bezirksgericht Spittal an der Drau begann gestern der Prozess rund um den 8. Arbö-Radmarathon vom 3. Juli 2016. Bei diesem ereignete sich ein folgenschwerer Radunfall. Der gestürzte Teilnehmer brach sich unter anderem den sechsten Brustwirbel und ist seither querschnittgelähmt. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat gegen den Organisator des Radmarathons einen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung eingebracht. Ihm wird vorgeworfen, die Strecke ohne Absicherung der konkreten Gefahrenquelle freigegeben zu haben. Zu klären ist, ob es sich um fahrlässiges Verhalten „Es wurden noch keine Schadensersatzansprüche gestellt. Wir warten das Urteil ab“, heißt es seitens des Privatbeteiligtenvertreters Christof Herzog.
Der Sturz ereignete sich auf der L 19 Innerkremser Landesstraße. Unmittelbar an der Unfallstelle befand sich in Fahrtrichtung ein bis zu 8 Zentimeter breiter Riss in einer abgesenkten Asphaltdecke. Mittlerweile wurde dieses Streckenstück teilsaniert. Eine Verkehrstafel weist auf Fahrbahnschäden hin.
„Mein Mandant bekennt sich nicht schuldig. Es wird sich zeigen, dass die Sorgfaltspflicht nicht verletzt wurde und der Riss nicht Unfallursache war“, erklärt Rechtsanwalt Roland Beim ersten Prozesstag am Bezirksgericht bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig Olsacher. „Es hat von der zuständigen Abteilung der Landesregierung einen positiven Bescheid für die Veranstaltung gegeben“, erklärt der Angeklagte. Er habe alles unternommen, um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten.
Richterin Nadja Oswald weist darauf hin, dass im Bescheid stehe, dass die Straßenverwaltung keine Verantwortung für die Beschaffenheit der Fahrbahn übernimmt, was eine Haftungsübertragung von der Straßenmeisterei auf den Veranstalter bedeute. Der Angeklagte gibt an, dass bei Steckenbesichtigungen ihm und seinem Team „keine atypischen Fahrbahnschäden“aufgefallen sind. Auch der Fahrbahnriss, der laut Zeuhandelte.
genaussagen auf der L 19 zu dem Sturz geführt haben könnte, ist bei Besichtigungen nicht aufgefallen. Dieser ist auch weiteren geladenen Zeugen in ihren Funktionen bei Polizei und Straßenmeisterei zuvor nicht bekannt gewesen.
Der Angeklagte weist darauf hin, dass dieser Streckenabschnitt aber als Gefahrenzone ausgewiesen wurde. Er habe als Veranstalter vor Gefahrenbereichen gewarnt, jedoch nicht gesondert auf Fahrbahnschäden hingewiesen. Der verletzte Teilnehmer kann sich an den Riss nicht erinnern. Er habe aber einen plötzlichen Schlag bekommen und sei kopfüber vom Rad gestürzt. Die Verhandlung wurde vertagt.