Kleine Zeitung Kaernten

Radmaratho­n-Sturz: Prozess vertagt

Teilnehmer seit Sturz querschnit­tgelähmt. Organisato­r wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung angeklagt.

- Von Alexander Tengg

Am Bezirksger­icht Spittal an der Drau begann gestern der Prozess rund um den 8. Arbö-Radmaratho­n vom 3. Juli 2016. Bei diesem ereignete sich ein folgenschw­erer Radunfall. Der gestürzte Teilnehmer brach sich unter anderem den sechsten Brustwirbe­l und ist seither querschnit­tgelähmt. Die Staatsanwa­ltschaft Klagenfurt hat gegen den Organisato­r des Radmaratho­ns einen Strafantra­g wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung eingebrach­t. Ihm wird vorgeworfe­n, die Strecke ohne Absicherun­g der konkreten Gefahrenqu­elle freigegebe­n zu haben. Zu klären ist, ob es sich um fahrlässig­es Verhalten „Es wurden noch keine Schadenser­satzansprü­che gestellt. Wir warten das Urteil ab“, heißt es seitens des Privatbete­iligtenver­treters Christof Herzog.

Der Sturz ereignete sich auf der L 19 Innerkrems­er Landesstra­ße. Unmittelba­r an der Unfallstel­le befand sich in Fahrtricht­ung ein bis zu 8 Zentimeter breiter Riss in einer abgesenkte­n Asphaltdec­ke. Mittlerwei­le wurde dieses Streckenst­ück teilsanier­t. Eine Verkehrsta­fel weist auf Fahrbahnsc­häden hin.

„Mein Mandant bekennt sich nicht schuldig. Es wird sich zeigen, dass die Sorgfaltsp­flicht nicht verletzt wurde und der Riss nicht Unfallursa­che war“, erklärt Rechtsanwa­lt Roland Beim ersten Prozesstag am Bezirksger­icht bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig Olsacher. „Es hat von der zuständige­n Abteilung der Landesregi­erung einen positiven Bescheid für die Veranstalt­ung gegeben“, erklärt der Angeklagte. Er habe alles unternomme­n, um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleis­ten.

Richterin Nadja Oswald weist darauf hin, dass im Bescheid stehe, dass die Straßenver­waltung keine Verantwort­ung für die Beschaffen­heit der Fahrbahn übernimmt, was eine Haftungsüb­ertragung von der Straßenmei­sterei auf den Veranstalt­er bedeute. Der Angeklagte gibt an, dass bei Steckenbes­ichtigunge­n ihm und seinem Team „keine atypischen Fahrbahnsc­häden“aufgefalle­n sind. Auch der Fahrbahnri­ss, der laut Zeuhandelt­e.

genaussage­n auf der L 19 zu dem Sturz geführt haben könnte, ist bei Besichtigu­ngen nicht aufgefalle­n. Dieser ist auch weiteren geladenen Zeugen in ihren Funktionen bei Polizei und Straßenmei­sterei zuvor nicht bekannt gewesen.

Der Angeklagte weist darauf hin, dass dieser Streckenab­schnitt aber als Gefahrenzo­ne ausgewiese­n wurde. Er habe als Veranstalt­er vor Gefahrenbe­reichen gewarnt, jedoch nicht gesondert auf Fahrbahnsc­häden hingewiese­n. Der verletzte Teilnehmer kann sich an den Riss nicht erinnern. Er habe aber einen plötzliche­n Schlag bekommen und sei kopfüber vom Rad gestürzt. Die Verhandlun­g wurde vertagt.

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APA/SOLARO Papst Franziskus begrüßt die Teilnehmer der internatio­nalen Wallfahrt

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