„Jedes Testament jetzt überprüfen“
Die Aufhebung eines Testaments durch den OGH löst Verunsicherung aus. Anwälte-Präsident Gernot Murko vermutet, dass es weitere ungültige Testamente gibt.
Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) verunsichert derzeit viele Menschen. Der OGH hatte ein Testament, das Zeugen nicht auf demselben Blatt unterschrieben hatten, aufgehoben. Auch wenn man im Justizministerium nicht glaubt, dass „nun massenweise Testamente ungültig“seien, rät Gernot Murko, Präsident der Kärntner Rechtsanwaltskammer, zu Vorsicht: „Jeder, der ein Testament bereits verfasst hat, soll dieses sachkundig auf Gültigkeit überprüfen lassen.“
Murko glaubt, dass es sehr wohl weitere ungültige Testamente gebe und es sich bei dem Testament aus dem Jahr 2016, das fremdhändig, auf dem Computer einer Rechtsanwaltskanzlei verfasst wurden, um keinen Einzelfall handle: Drei Zeugen hatten auf einem Blatt Papier, ohne Bezug zum Testamentsinhalt, unterschrieben, dieses wurde später mit einer Büroklammer mit der Testamentsurkunde zusammengefügt.
„Dass der Text des Testaments auf zwei Seiten besteht und sich die Unterschriften auf der dritten Seite befinden, kann öfters vorkommen“, meint Murko. Unterschriften von Zeugen bei Testamenten sind nur dann nicht verpflichtend, wenn das Testament handschriftlich verfasst wird. Sobald das Testament am PC geschrieben wird, sind Unterschriften von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen auf dem Testament notwendig. Laut OGH müsse ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen mehreren losen Blättern zum Ausdruck kommen, erklärt Murko. Das kann durch die Fortsetzung des Textes, aber auch durch einen vom Testator unterfertigten Vermerk auf dem zusätzlichen Blatt mit Bezugnahme auf seine letztwillige Verfügung erfolgen.
Murko empfiehlt allen Anwälten, von ihnen selbst errichtete oder bei ihnen verwahrte Testamente unentgeltlich zu prüfen.