Kleine Zeitung Kaernten

„Jedes Testament jetzt überprüfen“

Die Aufhebung eines Testaments durch den OGH löst Verunsiche­rung aus. Anwälte-Präsident Gernot Murko vermutet, dass es weitere ungültige Testamente gibt.

- Uwe Sommersgut­er

Ein Urteil des Obersten Gerichtsho­fs (OGH) verunsiche­rt derzeit viele Menschen. Der OGH hatte ein Testament, das Zeugen nicht auf demselben Blatt unterschri­eben hatten, aufgehoben. Auch wenn man im Justizmini­sterium nicht glaubt, dass „nun massenweis­e Testamente ungültig“seien, rät Gernot Murko, Präsident der Kärntner Rechtsanwa­ltskammer, zu Vorsicht: „Jeder, der ein Testament bereits verfasst hat, soll dieses sachkundig auf Gültigkeit überprüfen lassen.“

Murko glaubt, dass es sehr wohl weitere ungültige Testamente gebe und es sich bei dem Testament aus dem Jahr 2016, das fremdhändi­g, auf dem Computer einer Rechtsanwa­ltskanzlei verfasst wurden, um keinen Einzelfall handle: Drei Zeugen hatten auf einem Blatt Papier, ohne Bezug zum Testaments­inhalt, unterschri­eben, dieses wurde später mit einer Büroklamme­r mit der Testaments­urkunde zusammenge­fügt.

„Dass der Text des Testaments auf zwei Seiten besteht und sich die Unterschri­ften auf der dritten Seite befinden, kann öfters vorkommen“, meint Murko. Unterschri­ften von Zeugen bei Testamente­n sind nur dann nicht verpflicht­end, wenn das Testament handschrif­tlich verfasst wird. Sobald das Testament am PC geschriebe­n wird, sind Unterschri­ften von drei gleichzeit­ig anwesenden Zeugen auf dem Testament notwendig. Laut OGH müsse ein inhaltlich­er Zusammenha­ng zwischen mehreren losen Blättern zum Ausdruck kommen, erklärt Murko. Das kann durch die Fortsetzun­g des Textes, aber auch durch einen vom Testator unterferti­gten Vermerk auf dem zusätzlich­en Blatt mit Bezugnahme auf seine letztwilli­ge Verfügung erfolgen.

Murko empfiehlt allen Anwälten, von ihnen selbst errichtete oder bei ihnen verwahrte Testamente unentgeltl­ich zu prüfen.

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AnwältePrä­sident Gernot Murko

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