Missbrauch an eigenem Kind: Haftstrafen
Mutter und ihr Partner haben Sohn zur Prostitution gezwungen. Keine Höchststrafen.
Im schrecklichen Missbrauchsfall im badischen Staufen gibt es nun Urteile. Die Mutter des heute zehn Jahre alten Opfers und ihr einschlägig vorbestrafter Lebensgefährte müssen ins Gefängnis. Die 48-Jährige wurde zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt, ihr Partner zu zwölf Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Das Paar aus dem deutschen Bundesland Baden-Württemberg hatte den Sohn der 48-Jährigen mehr als zwei Jahre lang vielfach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. Dafür wurde das Kind via Darknet, einem anonymen Bereich des Internets, auch an Männer aus dem In- und Ausland verkauft. Die beiden Verurteilten sollen insgesamt 42.500 Euro Schmerzensgeld an den Buben sowie an ein weiteres Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen.
Die Mutter billigte nicht nur die Missbrauchstaten an ihrem Sohn, sie habe ihn auch freiwillig für diese Taten überlassen und sich selbst teilweise daran beteiligt. Zu Beginn sei ihr Motiv noch gewesen, ihren neuen Lebensgefährten nicht zu verlieren. Später sei „das finanzielle Interesse“beider Angeklag- ter hinzugekommen – sie kassierten für die Missbrauchstaten im Einzelfall mehrere Tausend Euro von den Männern. Angeklagt waren zum Teil schwerste Sexualverbrechen an dem Buben sowie Zwangsprostitution in jeweils etwa 60 Fällen. Das Urteil gegen die Mutter ist rechtskräftig, die Verteidigung ihres Lebensgefährten ließ noch offen, ob sie Rechtsmittel einlegen werde.
Auch die Behörden waren in die Kritik geraten. Sie hätten das Martyrium des Buben möglicherweise früher beenden können.