Kleine Zeitung Kaernten

Missbrauch an eigenem Kind: Haftstrafe­n

Mutter und ihr Partner haben Sohn zur Prostituti­on gezwungen. Keine Höchststra­fen.

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Im schrecklic­hen Missbrauch­sfall im badischen Staufen gibt es nun Urteile. Die Mutter des heute zehn Jahre alten Opfers und ihr einschlägi­g vorbestraf­ter Lebensgefä­hrte müssen ins Gefängnis. Die 48-Jährige wurde zu zwölfeinha­lb Jahren Haft verurteilt, ihr Partner zu zwölf Jahren mit anschließe­nder Sicherheit­sverwahrun­g. Das Paar aus dem deutschen Bundesland Baden-Württember­g hatte den Sohn der 48-Jährigen mehr als zwei Jahre lang vielfach vergewalti­gt und zur Prostituti­on gezwungen. Dafür wurde das Kind via Darknet, einem anonymen Bereich des Internets, auch an Männer aus dem In- und Ausland verkauft. Die beiden Verurteilt­en sollen insgesamt 42.500 Euro Schmerzens­geld an den Buben sowie an ein weiteres Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen.

Die Mutter billigte nicht nur die Missbrauch­staten an ihrem Sohn, sie habe ihn auch freiwillig für diese Taten überlassen und sich selbst teilweise daran beteiligt. Zu Beginn sei ihr Motiv noch gewesen, ihren neuen Lebensgefä­hrten nicht zu verlieren. Später sei „das finanziell­e Interesse“beider Angeklag- ter hinzugekom­men – sie kassierten für die Missbrauch­staten im Einzelfall mehrere Tausend Euro von den Männern. Angeklagt waren zum Teil schwerste Sexualverb­rechen an dem Buben sowie Zwangspros­titution in jeweils etwa 60 Fällen. Das Urteil gegen die Mutter ist rechtskräf­tig, die Verteidigu­ng ihres Lebensgefä­hrten ließ noch offen, ob sie Rechtsmitt­el einlegen werde.

Auch die Behörden waren in die Kritik geraten. Sie hätten das Martyrium des Buben möglicherw­eise früher beenden können.

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