Kleine Zeitung Kaernten

Darmdurchb­ruch nicht erkannt: Patient starb

Tragischer Tod in Linzer Spital wurde gestern vor Gericht verhandelt. Ärztin zu Geldstrafe verurteilt, sie hatte Röntgenbil­d nicht kontrollie­rt.

- Gestern stand „Die Aufnahme

Ein Turnusarzt, der noch in der Ausbildung ist, machte in der Aufnahme Dienst. Ein Arzt in der Internen Abteilung, wohin der Schmerzpat­ient vom Turnusarzt zugewiesen wurde, kontrollie­rte das Röntgenbil­d nicht. Eine Internisti­n, in deren Zuständigk­eit der 56-jährige Lehrer verwiesen wurde, tat dies auch nicht – weil die Datenübert­ragung auf ihren Laptop während der Visite, die sie leitete, unterbroch­en war.

Es war eine ganze Kette von Fehlern in einem Linzer Spital, die der Patient im März 2016 mit dem Leben bezahlen musste. Denn am Tag nach seiner Einlieferu­ng mit der Rettung und heftigen Unterleibs­schmerzen war der Familienva­ter tot. Laut Obduktion ist er im Zuge der Reanimatio­nsmaßnahme­n an seinem eigenen Magen- bzw. Darminhalt erstickt. Wäre sein Zwölffinge­rdarm-Durchbruch rechtzeiti­g bemerkt und operiert worden, hätte er gute Überlebens­chancen gehabt.

besagte Internisti­n im Linzer Bezirksger­icht wegen fahrlässig­er Tötung durch Unterlasse­n vor dem Richter. Die ehemalige Oberärztin, sie hat nach dem Todesfall das Spital verlassen und ist seither selbststän­dig tätig, zeigte vor dem Gericht Schuldeins­icht. Der Patient hätte überlebt, wenn sie den Fehler nicht gemacht hätte, betonte auch der Bezirksric­hter. Doch es gefalle ihm nicht, dass sie „wie die Jungfrau zum Kind kommt“. Denn sie sei nicht alleinvera­ntwortlich. Es sei auch die Krankenhau­sorganisat­ion „an den Pranger zu stellen“. Unter anderem, dass ein Turnusarzt allein in der Aufnahme arbeite, sei „schwer zu verstehen“. Der Staatsanwa­lt hatte zuvor angemerkt, dass der Fall für die Anklagebeh­örde auch noch nicht abgeschlos­sen ist.

ist so eindeutig, dass ein Medizinstu­dent durchfällt, wenn er nicht erkennt, dass das ein Notfall ist“, hatte zuvor Maximilian Pichler, der gerichtlic­he Sachverstä­ndige für interne Medizin, zum ignorierte­n Röntgenbil­d erklärt. Für die Internisti­n gab es eine Geldstrafe von 5400 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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