Darmdurchbruch nicht erkannt: Patient starb
Tragischer Tod in Linzer Spital wurde gestern vor Gericht verhandelt. Ärztin zu Geldstrafe verurteilt, sie hatte Röntgenbild nicht kontrolliert.
Ein Turnusarzt, der noch in der Ausbildung ist, machte in der Aufnahme Dienst. Ein Arzt in der Internen Abteilung, wohin der Schmerzpatient vom Turnusarzt zugewiesen wurde, kontrollierte das Röntgenbild nicht. Eine Internistin, in deren Zuständigkeit der 56-jährige Lehrer verwiesen wurde, tat dies auch nicht – weil die Datenübertragung auf ihren Laptop während der Visite, die sie leitete, unterbrochen war.
Es war eine ganze Kette von Fehlern in einem Linzer Spital, die der Patient im März 2016 mit dem Leben bezahlen musste. Denn am Tag nach seiner Einlieferung mit der Rettung und heftigen Unterleibsschmerzen war der Familienvater tot. Laut Obduktion ist er im Zuge der Reanimationsmaßnahmen an seinem eigenen Magen- bzw. Darminhalt erstickt. Wäre sein Zwölffingerdarm-Durchbruch rechtzeitig bemerkt und operiert worden, hätte er gute Überlebenschancen gehabt.
besagte Internistin im Linzer Bezirksgericht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen vor dem Richter. Die ehemalige Oberärztin, sie hat nach dem Todesfall das Spital verlassen und ist seither selbstständig tätig, zeigte vor dem Gericht Schuldeinsicht. Der Patient hätte überlebt, wenn sie den Fehler nicht gemacht hätte, betonte auch der Bezirksrichter. Doch es gefalle ihm nicht, dass sie „wie die Jungfrau zum Kind kommt“. Denn sie sei nicht alleinverantwortlich. Es sei auch die Krankenhausorganisation „an den Pranger zu stellen“. Unter anderem, dass ein Turnusarzt allein in der Aufnahme arbeite, sei „schwer zu verstehen“. Der Staatsanwalt hatte zuvor angemerkt, dass der Fall für die Anklagebehörde auch noch nicht abgeschlossen ist.
ist so eindeutig, dass ein Medizinstudent durchfällt, wenn er nicht erkennt, dass das ein Notfall ist“, hatte zuvor Maximilian Pichler, der gerichtliche Sachverständige für interne Medizin, zum ignorierten Röntgenbild erklärt. Für die Internistin gab es eine Geldstrafe von 5400 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.