Kleine Zeitung Kaernten

Tochter (10) missbrauch­t: Familienva­ter verurteilt

36-Jähriger bekam 12.000 Geldstrafe und 16 Monate bedingte Haft. Der Mann wohnt mittlerwei­le wieder bei seiner Familie.

- Auch die Ehefrau

Ein Kärntner (36) ist gestern am Landesgeri­cht Klagenfurt wegen schweren sexuellen Missbrauch­s seiner Tochter verurteilt worden. Er bekam 12.000 Euro Geldstrafe und 16 Monate bedingte Haft. Der Missbrauch passierte, als das Mädchen zehn Jahre alt war. Vor Kurzem vertraute sich die heute 14-Jährige ihrer Mutter an. Der Vater erstattete daraufhin Selbstanze­ige.

„Es tut mir schrecklic­h leid, dass es so weit gekommen ist“, sagte der Angeklagte vor Richter Dietmar Wassertheu­rer, der wissen wollte, wie es zum Missbrauch gekommen war. „Wenn ich das wüsste. Ich arbeite daran in der Therapie“, so der 36Jährige. Als ihn seine Frau zur Rede stellte, habe er gleich alles zugegeben. Der Mann wohnt nun wieder bei der Familie.

sagte vor Gericht aus. Sie gab an, dass die Tochter nach wie vor ein fröhliches Kind und gut in der Schule sei. „Man merkt keine Folgen“, so die Frau. Sie habe mit dem Mädchen darüber gesprochen, dass der Vater wieder ins gemeinsame Haus einziehen wird. Die 14-Jährige habe keine Einwände gehabt, so die Mutter.

Staatsanwa­lt Christian Pirker sagte, dass es sich bei den angeklagte­n Taten um schweren sexuellen Missbrauch handelt. Er hielt dem Angeklagte­n zugute, dass er gleich alles zugegeben hatte. Dem Opfer sei dadurch einiges erspart geblieben. Der Verteidige­r sagte, der Übergriff sei ein Einzelfall gewesen.

Richter Wassertheu­rer betonte in der Urteilsbeg­ründung die Schwere der Tat. „Es betrifft ein Kind, ein eigenes Kind, das beschützt werden sollte. Aus Opfersicht ist das wahnsinnig.“Die Auswirkung­en auf das Mädchen seien noch nicht absehbar. Der Mann wurde zu 12.000 Euro Geldstrafe und 16 Monaten bedingter Haft verurteilt. Außerdem ordnete der Schöffense­nat Bewährungs­hilfe und eine Fortsetzun­g der Therapie an.

Der Angeklagte nahm das Urteil an und erbat Ratenzahlu­ng. Der Staatsanwa­lt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräf­tig.

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