Kleine Zeitung Kaernten

So hat der Blues nach dem Urlaub keine Chance.

Der 18 Jahre alte Leo S. durfte das Gefängnis in Florida unter strengen Auflagen und nach Hinterlegu­ng von 200.000 Dollar verlassen. Wegen Sex mit seiner 15-jährigen Freundin droht aber eine lange Haftstrafe.

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Nach insgesamt zehn Tagen in einem US-amerikanis­chen Gefängnis ist der gerade erst 18 Jahre alt gewordene Oberösterr­eicher Leo S. wieder auf freiem Fuß. Diese Zeit dürfte nicht einfach gewesen sein. Davon zeugt auch ein blaues Auge, das sich Leo S. hinter Gittern geholt hat. Ein Mithäftlin­g hatte ihn attackiert.

In der Nacht auf gestern durfte der junge Mann das Gefängnis in Sarasota im Bundesstaa­t Florida verlassen. Dies ist einerseits dem österreich­ischen Vize-Honorarkon­sul und Anwalt Carl Christian Thier zu verdanken, dessen Kanzlei den Antrag auf Enthaftung stellte, anderersei­ts einem anonymen Unternehme­r aus Oberösterr­eich, der die Kaution von umgerechne­t rund 170.000 Euro gestellt hatte. Die Erleichter­ung

bei Leo S. und seinen Eltern ist groß, das Bangen geht nun aber jedenfalls weiter.

Dem Teenager

wird vorgeworfe­n, Sex mit einer 15-Jährigen gehabt zu haben, was in Florida strafbar ist. Leo S. hatte das Mädchen vor einigen Monaten im Netz kennengele­rnt und war schließlic­h nach Amerika geflogen, um sie zu treffen. Dabei soll es auch zu einvernehm­lichem Geschlecht­sverkehr gekommen sein. „Hätte ich gewusst, dass das Mädchen erst 15 ist, hätte ich die Reise nicht erlaubt“, klagt Leos Vater Rudolf S. Die Jugendlich­e habe gesagt, sie sei bereits 16 Jahre alt. Er habe von ihr sogar einen Nachweis für ihr Alter verlangt, den sie aber manipulier­t haben soll. „Wenn sie ein halbes Jahr gewartet hätten, wäre nichts passiert“, so Rudolf S., der mit Leos Mutter nach Florida flog, zu den Oberösterr­eichischen Nachrichte­n.

Zumindest vorübergeh­end ist die Familie also wieder vereint, aber das muss nicht so bleiben. Leo S. darf die USA derzeit nicht verlassen, muss sich regelmäßig bei Gericht melden, darf sich seiner Freundin nicht nähern und hat zudem Internetve­rbot. Sämtliche Auflagen bleiben bis zur ersten Anhörung in 34 Tagen aufrecht.

Im Beisein seines Verteidige­rs hat Leo S. bereits auf „nicht schuldig“plädiert. Wenn das Gericht zu einem anderen Schluss kommen sollte, drohen dem jungen Angeklagte­n bis zu 15 Jahre Haft und 10.000 Dollar Strafe. Die Anwalts- und Prozesskos­ten sollen im sechsstell­igen Bereich liegen. In der Heimat hat Bürgermeis­ter Herbert Froschauer bereits ein Spendenkon­to eingericht­et, um die Familie zu unterstütz­en.

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URBAN THIER & FEDERER Leo S. mit seinem Anwalt Carl Christian Thier

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