„Das illegale Schächten wird abgestellt“
Es gibt einen Erlass, der die Hofschlachtung bei Eigenbedarf einschränkt. Mit dem Schächten hat dieser aber nichts zu tun.
Mit dem gestrigen Tag trat ein Erlass des Sozialministeriums in Kraft, von dem die FPÖ behauptet, dass damit „illegale Hinterhofschlachtungen“unterbunden werden sollen. „Illegales Schächten wird abgestellt“, wurde in einer Aussendung behauptet. Wahr ist, dass es einen Erlass gibt, der allgemein eine lückenlose Qualitätssicherung durch Schlachttierund Fleischuntersuchungen sichergestellt. Rituelles Schlachten ist anderswo geregelt.
1 Die Landestierschutzreferenten hätten das Sozialministerium aufgefordert, die bestehende Ausnahmeregelung für Eigenbedarf in Hinblick auf eine bessere Kontrolle des illegalen Schächtens zu überarbeiten, sagt die FPÖ. Stimmt das?
ANTWORT: Die Ausnahmeregelung bezieht sich auf die Schlachtung von Tieren bei Eigenbedarf. Mit illegalem Schächten hat das nichts zu tun.
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Worauf bezieht sich die Ausnahme und was soll anders werden?
ANTWORT: Bei der Schlachtung für den Eigenbedarf muss keine Schlachttier- und Fleischuntersuchung erfolgen. Immer mehr Tiere wurden ab Hof verkauft und gleich dort, ohne Kontrollen, als „Eigenbedarf “geschlachtet. Künftig geht das nur noch beim echten Eigenbedarf des Bauern.
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Was ist eigentlich „Schächten“?
ANTWORT: „Schächten“ist das Schlachten ohne vorherige Betäubung des Tieres. Nur strenggläubige Muslime und Juden bestehen darauf. Den meisten Muslimen genügt als „rituelle Schlachtung“die Schlachtung per Kehlkopfschnitt bei vorheriger Betäubung des Tieres, mit Ausrichtung nach Osten und dem Ausruf „Allah ist groß“. Dafür bedarf es keiner Extra-Regelung nach Lebensmittelsicherheitsoder Tierschutzgesetz.
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Wer darf denn schächten?
ANTWORT: Das ist nicht per Erlass, sondern im Tierschutzgesetz geregelt: Die Betriebe brauchen eine Genehmigung. Solche Betriebe gibt es nur in der Steiermark (zwei) und in Niederösterreich. In NÖ braucht es für jede einzelne Schächtung eine Bewilligung, auch die Steirer wollen nun Einzelgenehmigungen streng nach Bedarf (bei zwingendem religiösen Gebot).
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Mit dem neuen Erlass „wird dem überhandnehmenden Problem der illegalen Hinterhofschlachtungen ein Ende gesetzt“, sagt Strache. Stimmt das?
ANTWORT: Nein. Der Erlass bezieht sich nicht auf verbotene Privatschlachtungen. Schlachtung bei Bauern war erlaubt und wird nun begrenzt.
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Gibt es illegale Schächtungen?
ANTWORT: Ja, diese waren und sind verboten. In der Steiermark gab es Verurteilungen – die Bauern, die Tiere und Schlachtort zur Verfügung stellten, wurden als Beitragstäter verurteilt, die Täter als Tierquäler. Es kommt kaum noch vor, da insbesondere vor dem islamischen Opferfest (heuer 21.–24. August) Betriebe und Behörden intensiv über das Verbot informiert werden.
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Was hat das islamische Opferfest damit zu tun?
ANTWORT: Beim „Kurbanfest“wird auch geschlachtet, um den Armen „Halal“-Fleisch, also rituell geschlachtetes Fleisch (siehe Punkt 3), zu schenken. Und es gibt die Regel, wonach jeder islamische Mann einmal im Leben ein Tier rituell geschlachtet haben soll. Daher steigen Bedarf und Wachsamkeit. Schlachtung und Verteilung in armen Regionen werden heute oft auch auf Auftrag von Vereinen übernommen.