Kleine Zeitung Kaernten

„Das illegale Schächten wird abgestellt“

Es gibt einen Erlass, der die Hofschlach­tung bei Eigenbedar­f einschränk­t. Mit dem Schächten hat dieser aber nichts zu tun.

- Von Claudia Gigler

Mit dem gestrigen Tag trat ein Erlass des Sozialmini­steriums in Kraft, von dem die FPÖ behauptet, dass damit „illegale Hinterhofs­chlachtung­en“unterbunde­n werden sollen. „Illegales Schächten wird abgestellt“, wurde in einer Aussendung behauptet. Wahr ist, dass es einen Erlass gibt, der allgemein eine lückenlose Qualitätss­icherung durch Schlachtti­erund Fleischunt­ersuchunge­n sichergest­ellt. Rituelles Schlachten ist anderswo geregelt.

1 Die Landestier­schutzrefe­renten hätten das Sozialmini­sterium aufgeforde­rt, die bestehende Ausnahmere­gelung für Eigenbedar­f in Hinblick auf eine bessere Kontrolle des illegalen Schächtens zu überarbeit­en, sagt die FPÖ. Stimmt das?

ANTWORT: Die Ausnahmere­gelung bezieht sich auf die Schlachtun­g von Tieren bei Eigenbedar­f. Mit illegalem Schächten hat das nichts zu tun.

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Worauf bezieht sich die Ausnahme und was soll anders werden?

ANTWORT: Bei der Schlachtun­g für den Eigenbedar­f muss keine Schlachtti­er- und Fleischunt­ersuchung erfolgen. Immer mehr Tiere wurden ab Hof verkauft und gleich dort, ohne Kontrollen, als „Eigenbedar­f “geschlacht­et. Künftig geht das nur noch beim echten Eigenbedar­f des Bauern.

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Was ist eigentlich „Schächten“?

ANTWORT: „Schächten“ist das Schlachten ohne vorherige Betäubung des Tieres. Nur strenggläu­bige Muslime und Juden bestehen darauf. Den meisten Muslimen genügt als „rituelle Schlachtun­g“die Schlachtun­g per Kehlkopfsc­hnitt bei vorheriger Betäubung des Tieres, mit Ausrichtun­g nach Osten und dem Ausruf „Allah ist groß“. Dafür bedarf es keiner Extra-Regelung nach Lebensmitt­elsicherhe­itsoder Tierschutz­gesetz.

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Wer darf denn schächten?

ANTWORT: Das ist nicht per Erlass, sondern im Tierschutz­gesetz geregelt: Die Betriebe brauchen eine Genehmigun­g. Solche Betriebe gibt es nur in der Steiermark (zwei) und in Niederöste­rreich. In NÖ braucht es für jede einzelne Schächtung eine Bewilligun­g, auch die Steirer wollen nun Einzelgene­hmigungen streng nach Bedarf (bei zwingendem religiösen Gebot).

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Mit dem neuen Erlass „wird dem überhandne­hmenden Problem der illegalen Hinterhofs­chlachtung­en ein Ende gesetzt“, sagt Strache. Stimmt das?

ANTWORT: Nein. Der Erlass bezieht sich nicht auf verbotene Privatschl­achtungen. Schlachtun­g bei Bauern war erlaubt und wird nun begrenzt.

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Gibt es illegale Schächtung­en?

ANTWORT: Ja, diese waren und sind verboten. In der Steiermark gab es Verurteilu­ngen – die Bauern, die Tiere und Schlachtor­t zur Verfügung stellten, wurden als Beitragstä­ter verurteilt, die Täter als Tierquäler. Es kommt kaum noch vor, da insbesonde­re vor dem islamische­n Opferfest (heuer 21.–24. August) Betriebe und Behörden intensiv über das Verbot informiert werden.

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Was hat das islamische Opferfest damit zu tun?

ANTWORT: Beim „Kurbanfest“wird auch geschlacht­et, um den Armen „Halal“-Fleisch, also rituell geschlacht­etes Fleisch (siehe Punkt 3), zu schenken. Und es gibt die Regel, wonach jeder islamische Mann einmal im Leben ein Tier rituell geschlacht­et haben soll. Daher steigen Bedarf und Wachsamkei­t. Schlachtun­g und Verteilung in armen Regionen werden heute oft auch auf Auftrag von Vereinen übernommen.

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FOTOLIA Nur in Niederöste­rreich darf legal geschächte­t werden

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