Abgaben hinterzogen: 203.000 Euro Strafe
Ehemaliger Bordellbetreiber soll jahrelang Abgaben hinterzogen haben. Er wurde verurteilt.
Mit rund 520.000 Euro bezifferte Staatsanwalt Helmut Jamnig den Wert, den der Angeklagte angehäuft habe. Ein ehemaliger Bordellbetreiber musste sich gestern wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl verantworten. Der Mann gab zu, mit zwei ehemaligen Angestellten über Jahre hinweg Unterlagen über seine Umsätze gefälscht zu haben. Die beiden anderen Angeklagten wurden als Pächter von Bordellen vorgeschoben und seien angehalten worden, die Unterlagen über die Umsätze zu „frisieren“.
Sämtliche Angelegenheiten zur Errichtung der Gesellschaften und die abgabenrechtlichen Agenden wurden vom Hauptangeklagten geregelt. Im Jahr 2015 kam es dann zum Bruch der Allianz, die beiden Mitangeklagten erstatteten Anzeige gegen ihren Chef. Die „goldenen Zeiten“im Bordellgeschäft dürften vorbei sein: „Die Leute haben weniger Geld als noch vor ein paar Jahren, die Konkurrenz durch Laufhäuser und Saunaclubs ist groß. Ich schätze, der Umsatz beträgt nur noch ein Drittel im Vergleich zu früher“, so der Angeklagte. Das und private Probleme gab er als Gründe für die Abgabenhinterziehung an. Seine Firma ist in Konkurs.
Der Hauptangeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 203.000 Euro verurteilt, er nahm das Urteil an. Staatsanwalt Jamnig gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beitragstäter werden gesondert angeklagt.