„Zorro“: Hundeführer wird nicht angeklagt
Ende Juli starb ein Polizeihund in der Steiermark im heißen Auto. Das Strafverfahren gegen den Beamten wurde jetzt eingestellt.
Kaum ein Vorfall sorgte in diesem Sommer für mehr Emotionen, als der tragische Tod des Polizeihundes „Zorro“im abgestellten Privatauto seines 51-jährigen Diensthundeführers. Wie die Ermittlungen der Polizei ergaben, führte „Zorro“im oststeirischen Ilz einen Todeskampf und verbiss sich in Gitterstäbe der Transportbox, bevor er am 26. Juli im Auto verendete.
Eine Obduktion der gerichtlichen Veterinärmedizin ergab (wir berichteten) einen „akuten Schocktod“, vermutlich aufgrund der herrschenden großen Hitze im Fahrzeug.
Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz Christian Kroschl gestern bestätigte, wurde das Verfahren gegen den Hundeführer jetzt eingestellt: Der Beschuldigte versichert, er habe die Fenster zumindest halb geöffnet gelassen, der Hund habe Wasser gehabt und
das Auto sei im Halbschatten gestanden. Zudem ergab die Obduktion, dass „Zorro“einen Herzfehler hatte, der wohl zu seinem Tod beitrug. Ein Vorsatz des Beschuldigten sei nicht beweisbar gewesen. Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Tierquälerei ist laut Gesetz nur im Zusammenhang mit Tiertransporten strafbar.
Ungeachtet der strafrechtlichen Komponente erwartet den 51Jährigen jedoch ein Disziplinarverfahren. Diensthunde darf er nicht mehr führen, er wurde seitens des Innenministeriums offiziell seiner Funktion enthoben und innerhalb des Polizeidienstes versetzt.
Zorro, ein siebenjähriger holländischer Schäferrüde, war ein Vorzeigehund. Er spürte 2015 nach einer Bluttat in Unterstorcha den Täter auf und kam in mehreren Fällen auf die Spur von Abgängigen und Dieben.