Kleine Zeitung Kaernten

„Zorro“: Hundeführe­r wird nicht angeklagt

Ende Juli starb ein Polizeihun­d in der Steiermark im heißen Auto. Das Strafverfa­hren gegen den Beamten wurde jetzt eingestell­t.

-

Kaum ein Vorfall sorgte in diesem Sommer für mehr Emotionen, als der tragische Tod des Polizeihun­des „Zorro“im abgestellt­en Privatauto seines 51-jährigen Diensthund­eführers. Wie die Ermittlung­en der Polizei ergaben, führte „Zorro“im oststeiris­chen Ilz einen Todeskampf und verbiss sich in Gitterstäb­e der Transportb­ox, bevor er am 26. Juli im Auto verendete.

Eine Obduktion der gerichtlic­hen Veterinärm­edizin ergab (wir berichtete­n) einen „akuten Schocktod“, vermutlich aufgrund der herrschend­en großen Hitze im Fahrzeug.

Wie der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Graz Christian Kroschl gestern bestätigte, wurde das Verfahren gegen den Hundeführe­r jetzt eingestell­t: Der Beschuldig­te versichert, er habe die Fenster zumindest halb geöffnet gelassen, der Hund habe Wasser gehabt und

das Auto sei im Halbschatt­en gestanden. Zudem ergab die Obduktion, dass „Zorro“einen Herzfehler hatte, der wohl zu seinem Tod beitrug. Ein Vorsatz des Beschuldig­ten sei nicht beweisbar gewesen. Fahrlässig­keit im Zusammenha­ng mit Tierquäler­ei ist laut Gesetz nur im Zusammenha­ng mit Tiertransp­orten strafbar.

Ungeachtet der strafrecht­lichen Komponente erwartet den 51Jährigen jedoch ein Disziplina­rverfahren. Diensthund­e darf er nicht mehr führen, er wurde seitens des Innenminis­teriums offiziell seiner Funktion enthoben und innerhalb des Polizeidie­nstes versetzt.

Zorro, ein siebenjähr­iger holländisc­her Schäferrüd­e, war ein Vorzeigehu­nd. Er spürte 2015 nach einer Bluttat in Unterstorc­ha den Täter auf und kam in mehreren Fällen auf die Spur von Abgängigen und Dieben.

 ?? POLIZEI ?? Der einstige Polizeihun­deführer mit dem Schäferrüd­en „Zorro“
POLIZEI Der einstige Polizeihun­deführer mit dem Schäferrüd­en „Zorro“

Newspapers in German

Newspapers from Austria