Kleine Zeitung Kaernten

Haben Sie Anspruch auf die Notstandsh­ilfe?

Die Experten der Arbeiterka­mmer erklären, welche Voraussetz­ungen für einen Antrag notwendig sind.

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Solange es die Notstandsh­ilfe noch gibt – die Regierung will sie in der derzeitige­n Form ja abschaffen –, erklären die AK-Experten die wichtigste­n Voraussetz­ungen dafür.

Bei Bezug von Notstandsh­ilfe müssen Sie der Arbeitsver­mittlung zur Verfügung stehen und dabei jeder kollektivv­ertraglich entlohnten Tätigkeit, die Ihre Gesundheit und Sittlichke­it nicht gefährdet, nachgehen. Es gibt auch keinen Entgelt- oder Berufsschu­tz. Betreuungs­pflichten, Wegzeiten oder gesundheit­liche Einschränk­ungen müssen aber berücksich­tigt werden.

Für die Beurteilun­g, ob eine Notlage vorliegt, werden das eigene Einkommen sowie auch das Einkommen des im gemeinsame­n Haushalt lebenden Partners herangezog­en. Bei der Berechnung werden aber Freibeträg­e berücksich­tigt. Z. B. gebührt im Jahr 2018 ein Freibetrag für Einkommen von Ehepartner­n, Lebensgefä­hrten oder eingetrage­nen Partnern in der Höhe von 657 Euro pro Monat sowie für sonstige Personen mit Unter- haltsanspr­uch in der Höhe von 285,50 Euro pro Monat.

Bei über 50- bzw. 55-jährigen Antragstel­lern sind diese Freibeträg­e nach einjährige­m Arbeitslos­engeldbezu­g höher. Das Einkommen von im gemeinsame­n Haushalt lebenden Eltern bzw. Kindern wird nicht angerechne­t.

Wenn Sie nur wegen der Berücksich­tigung des Einkommens des Ehepartner­s (Lebensgefä­hrte, eingetrage­ner Partner) keinen Anspruch haben, haben Sie für die Dauer der Erfüllung der übrigen Voraussetz­ungen Anspruch auf eine eigene Kranken- und Pensionsve­rsicherung, sofern Sie weiterhin der Arbeitsver­mittlung zur Verfügung stehen.

Personen, die ab 30. 6. 2018 der Arbeitsver­mittlung zur Verfügung stehen und wegen der bisherigen Anrechnung des Partnerein­kommens keine Notstandsh­ilfe erhalten, aber pensions- und krankenver­sichert sind, werden amtswegig auf Notstandsh­ilfe umgestellt, wenn sie zu diesem Zeitpunkt die Voraussetz­ungen für den Anspruch erfüllen.

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FOTOLIA/PAOLESE Stellen Sie einen Antrag: Es kann sich auszahlen!

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