Schemen einer Steuerreform
FPÖ-Staatssekretär Hubert Fuchs plaudert Pläne der Steuerreform 2020 aus. Fix sei noch nichts, sagt Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP).
So wie das Einkommensteuergesetz jetzt ist, wird es in den Mistkübel geworfen“– und gleich mit auf dem Prüfstand stünden Körperschaftssteuer, die Lohnverrechnung und eine Menge Ausnahmeund Sonderbestimmungen. Es waren große Pläne, die Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) am Wochenende im „Kurier“an die Wand malte.
So definitiv, wie diese Ankündigungen klingen, sind sie aber doch noch nicht: Fuchs habe „einen Überblick zu den Themen gegeben“, die diskutiert werden, hat Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) am Montag am Rande eines anderen Termins klargestellt. Um „in die Tiefe zu gehen“, sei es aber noch viel zu früh. Auch aus Fuchs’ Büro heißt es, der Staatssekretär habe die Möglichkeiten geschildert, die es im Rahmen der geplanten Reform gebe, unterschiedliche Varianten, die derzeit im Ministerium durchgerechnet würden – in Stein gemeißelt sei noch nichts.
Der Zeitplan, den sich die Regierung für die Steuerreform gesetzt hat, steht allerdings in
groben Zügen: Bis Ende des Jahres tagt Fuchs’ Expertengruppe – deren Mitgliederliste ist geheim, Fuchs’ Sprecher betont aber, dass es sich rein um Beamte des Finanzministeriums handelt, keine Externen, „keine Lobbyisten“.
Anfang 2019 soll die Koalition dann auf Basis der Expertenvorschläge entscheiden, welche Maßnahmen tatsächlich in die Reform einfließen; dann stehen sechs Monate Begutachtung im Parlament an, bevor die Steuerreform im nächsten Herbst beschlossen wird – so zumindest der Zeitplan der Regierung. Der Großteil der Maßnahmen soll dann mit Jänner 2020 in Kraft treten und 2022 – so zumindest eine von Fuchs’ Ausführungen – die Abschaffung der Kalten Progression, also der Entwertung von Lohnzuwächsen durch Aufsteigen in eine höhere Steuerklasse, folgen.
Generell, das bestätigt auch Löger, soll die Steuerreform unter dem Grundmotiv „Vereinfachung“stehen. Im Detail nennt Fuchs dazu etwa die Überlegung der Expertenkommission, Kleinunternehmer bis zu 30.000 Euro Umsatz sollen ihre Einnahmen pauschalieren können: Ein Dienstleistungsbetrieb mit 30.000 Euro Jahresumsatz solle etwa künftig 30 Prozent Ausgabenpauschale, also 9000 Euro, abziehen und somit nur noch 21.000 Euro versteuern können. Für Industrie und Handel soll es höhere Pauschalsätze geben, erörtert Fuchs im „Kurier“. „Somit müssten 200.000 Kleinunternehmer keine Steuererklärung mehr machen“.
Ferner soll die Beitragspflicht zur Arbeiterkammer für jene fallen, die weniger als 11.000 Euro verdienen. Auch die Verlautbarungspflichten im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“soll abgeschafft werden.
Zudem soll die Lohn- und Einkommensteuerbelastung für alle sinken, auch eine Abflachung der Sozialversicherungsbeiträge und eine Senkung der Körperschaftssteuer sind angedacht. Alles mit dem Ziel der Regierung, die Abgabenquote in Österreich auf unter 40 Prozent zu senken.
Der Haken: Für all das muss noch eine Finanzierung aufgestellt werden, eine Reform „auf Pump“schließt Fuchs aus. Alles in allem geht es laut Finanzministerium um ein Volumen von rund fünf Milliarden Euro – was in etwa dem Aufkommen der letzten großen Steuerreform entspricht.