Arzt wegen Verleumdung verurteilt
Geldstrafe für Wiener (32), weil er Kärntner Kollegin des Drogenkonsums bezichtigte.
Es war ein netter Abend unter Kollegen. Einiges, was damals gesagt worden sein soll, hatte aber jetzt ein Nachspiel vor Gericht.
Im Sommer 2017 saßen einige Ärzte nach der Arbeit in einem Klagenfurter Lokal zusammen. An dem Abend soll eine der Ärztinnen gesagt haben, dass sie „kiffe“und einen Dealer in Klagenfurt suche. So zumindest die Aussage eines Wieners, der damals als Turnusarzt in Klagenfurt tätig war.
Erst im Februar, als der 32Jährige wieder in Wien war, meldete er seine Ex-Chefin ihrem Vorgesetzten und zeigte sie wegen Drogenkonsums bei der Staatsanwaltschaft und Polizei an. Da Tatverdacht bestand, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Als die unbe- Frau einen negativen, freiwillig durchgeführten Drogentest vorweisen konnte, wurde das Verfahren eingestellt. Allerdings musste sich nun der Wiener Arzt vor Richterin Michaela Sanin am Landesgericht Klagenfurt wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage verantworten. Trotz negativen Drogentests blieb er bei seiner Meinung und bekannte sich nicht schuldig.
Doch von Drogen sei damals keine Rede gewesen, schon gar nicht im Zusammenhang mit der beschuldigten Ärztin. Das sagten Kolleginnen aus, die mit am Tisch saßen. „Hat die Ärztin nun dezidiert von Cannabis oder Drogen gesprochen, so wie sie in Ihren Stellungnahmen angeben?“, hakte die Richterin nach. „Das weiß ich nicht mehr genau, aber es war klar, dass von Kiffen die Rede war“, sagte der 32-Jährige. Sanin: „Sie sind Akademiker. Ich gehe davon aus, dass Sie zwischen Aussage und Schlussfolgerung unterscheiden können.“
Obwohl Drogen „das Bild eines Chirurgen beschädigen“, zeigte der Mann seine Ex-Vorscholtene gesetzte erst Monate später an – im Zorn wie er zugab. Sie kritisierte seine Arztbriefe. „Was wäre passiert, wenn sie Sie gelobt hätte?“, wollte Staatsanwalt Christian Pirker wissen. „Dann hätte ich Sie nicht angezeigt“, sagte der derzeit beschäftigungslose Arzt. „Mir ist es egal, ob Leute kiffen. Ich will es nicht wissen, ich möchte nur nicht seelisch missbraucht werden.“
Richterin Sanin verurteilte den Wiener zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Schließlich habe kein Zeuge gehört, dass die Ärztin Drogen nehmen soll. Zudem stimmten seine eigenen Aussagen nicht überein. „Sie selbst sagten, wenn einem einer ins Knie zwickt, dann muss man fester zurückzwicken. Die Beweise sind eindeutig, dass Sie die Frau zu Unrecht einer Straftat bezichtigt haben.“Das Urteil ist rechtskräftig.