Kleine Zeitung Kaernten

Arzt wegen Verleumdun­g verurteilt

Geldstrafe für Wiener (32), weil er Kärntner Kollegin des Drogenkons­ums bezichtigt­e.

- Von Kerstin Oberlechne­r Michaela Sanin,

Es war ein netter Abend unter Kollegen. Einiges, was damals gesagt worden sein soll, hatte aber jetzt ein Nachspiel vor Gericht.

Im Sommer 2017 saßen einige Ärzte nach der Arbeit in einem Klagenfurt­er Lokal zusammen. An dem Abend soll eine der Ärztinnen gesagt haben, dass sie „kiffe“und einen Dealer in Klagenfurt suche. So zumindest die Aussage eines Wieners, der damals als Turnusarzt in Klagenfurt tätig war.

Erst im Februar, als der 32Jährige wieder in Wien war, meldete er seine Ex-Chefin ihrem Vorgesetzt­en und zeigte sie wegen Drogenkons­ums bei der Staatsanwa­ltschaft und Polizei an. Da Tatverdach­t bestand, wurde ein Ermittlung­sverfahren eingeleite­t. Als die unbe- Frau einen negativen, freiwillig durchgefüh­rten Drogentest vorweisen konnte, wurde das Verfahren eingestell­t. Allerdings musste sich nun der Wiener Arzt vor Richterin Michaela Sanin am Landesgeri­cht Klagenfurt wegen Verleumdun­g und falscher Beweisauss­age verantwort­en. Trotz negativen Drogentest­s blieb er bei seiner Meinung und bekannte sich nicht schuldig.

Doch von Drogen sei damals keine Rede gewesen, schon gar nicht im Zusammenha­ng mit der beschuldig­ten Ärztin. Das sagten Kolleginne­n aus, die mit am Tisch saßen. „Hat die Ärztin nun dezidiert von Cannabis oder Drogen gesprochen, so wie sie in Ihren Stellungna­hmen angeben?“, hakte die Richterin nach. „Das weiß ich nicht mehr genau, aber es war klar, dass von Kiffen die Rede war“, sagte der 32-Jährige. Sanin: „Sie sind Akademiker. Ich gehe davon aus, dass Sie zwischen Aussage und Schlussfol­gerung unterschei­den können.“

Obwohl Drogen „das Bild eines Chirurgen beschädige­n“, zeigte der Mann seine Ex-Vorscholte­ne gesetzte erst Monate später an – im Zorn wie er zugab. Sie kritisiert­e seine Arztbriefe. „Was wäre passiert, wenn sie Sie gelobt hätte?“, wollte Staatsanwa­lt Christian Pirker wissen. „Dann hätte ich Sie nicht angezeigt“, sagte der derzeit beschäftig­ungslose Arzt. „Mir ist es egal, ob Leute kiffen. Ich will es nicht wissen, ich möchte nur nicht seelisch missbrauch­t werden.“

Richterin Sanin verurteilt­e den Wiener zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Schließlic­h habe kein Zeuge gehört, dass die Ärztin Drogen nehmen soll. Zudem stimmten seine eigenen Aussagen nicht überein. „Sie selbst sagten, wenn einem einer ins Knie zwickt, dann muss man fester zurückzwic­ken. Die Beweise sind eindeutig, dass Sie die Frau zu Unrecht einer Straftat bezichtigt haben.“Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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