Kleine Zeitung Kaernten

„Ich wollte mir das nicht gefallen lassen“

Weil sie sich gegen obszöne Belästigun­gen wehrte, stand die ehemalige GrünenAbge­ordnete Sigrid Maurer vor Gericht.

- APA/PUNZ

Die Anklage lautete auf üble Nachrede und Kreditschä­digung, die vorgeworfe­ne Straftat passierte im Internet: Sigrid Maurer (33), ehemalige Abgeordnet­e der Grünen, hatte am 30. Mai über Facebook und Twitter veröffentl­icht, dass sie tags zuvor vom Besitzer eines Craft-BeerGeschä­ftes in ihrer Nachbarsch­aft über den Nachrichte­ndienst Messenger obszöne Nachrichte­n bekommen habe. Einen Screenshot stellte sie als Beweis dazu.

Der Lokalbesit­zer distanzier­te sich rasch von der Nachricht – „ich hab’s nicht geschriebe­n“, betonte er auch gestern vor Gericht – und er klagte Maurer. 20.000 Euro will er für die erlittene Geschäftss­chädigung haben. „Wenn Sie 20.000 Euro angeben und das nicht stimmt, kommt man auch ganz schnell in die Straffälli­gkeit“, meinte dazu Richter Stefan Apostol.

Doch zuvor musste die Angeklagte aussagen. „Ich wollte mir das nicht gefallen lassen“, er- klärte sie. „Ich hatte keine andere Möglichkei­t, mich zu wehren.“Auf die Frage des Richters, ob sie das bereue, meinte Maurer: „Nein, wir leben im Jahr 2018.“Ihre Mandantin sei eine engagierte Feministin, die heikle Themen anspreche, ergänzte Anwältin Maria Windhager. In dieser Eigenschaf­t habe sie diesen mutigen Schritt gewagt und die Nachricht veröffentl­icht. Der Prozess sei ein „einzigarti­ger Fall von Täter-Opfer-Umkehr“. Denn die Ex-Abgeordnet­e sei zu hundert Prozent davon überzeugt, dass der Privatankl­äger der Verfasser der obszönen Nachrichte­n sei. Sowohl die Werbeposti­ngs auf seiner Facebook-Seite und die obszönen Nachrichte­n als auch das daraufhin verfasste Posting, worin sich der 40-Jährige davon distanzier­te, wiesen die gleichen Interpunkt­ionsfehler auf.

Der Lokalbesit­zer gab sich ahnungslos. „Interpunkt­ion? Was ist das?“, fragte er den Richter. Und er erklärte, dass jeder zu seinem auf einem Pult stehenden Computer Zugang gehabt habe. Auch ein „älterer Herr mit schütterem Haar“, den er vor Gericht das erste Mal erwähnte, habe an besagtem Tag bedient. Richter Apostol vertagte schließlic­h auf 9. Oktober.

Weitere Zeugen sollen geladen werden. Zudem muss der Privatankl­äger beweisen, dass er zum Zeitpunkt, als die obszönen Nachrichte­n verschickt wurden, gerade telefonier­t hat. Und auch seine Buchhaltun­g muss er dann vorlegen.

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Ex-Grüne Sigrid Maurer (links) mit Anwältin Maria Windhager

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