Kleine Zeitung Kaernten

Erster Schritt für den Mobilfunk der Zukunft

Die Novelle des Telekom-Gesetzes ist ein erster Baustein der 5G-Strategie, die Österreich bis 2025 zum technologi­schen Vorreiterl­and machen soll.

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Im Mai hat Infrastruk­turministe­r Norbert Hofer seine Pläne zum Ausbau des nächsten MobilfunkS­tandards, kurz 5G, präsentier­t. Bis 2025 soll dieser flächendec­kend in Österreich verfügbar sein und Downloadge­schwindigk­eiten von bis zu 10.000 Mbit pro Sekunde ermögliche­n. Bis 2020 soll 5G in allen Landeshaup­tstädten verfügbar sein, flächendec­kend sollen dann bereits Internetge­schwindigk­eiten von 100 Mbit/s möglich sein. 2023 folgt 5G auf allen Hauptverke­hrsadern, 2025 eben der Vollausbau.

Um das Vorhaben umzusetzen, sind mehrere Schritte nötig. Ein erster ist die Novelle des Telekomges­etzes, die heute im Ministerra­t beschlosse­n wird und danach in die Begutachtu­ngsphase geht. Neben der Einbindung des Amateurfun­ks und einer Verschlank­ung der Fernmeldeb­ehörde geht es vor allem darum, dass Mobilfunka­nbieter Frequenzen der Mitbewerbe­r nutzen dürfen, wenn diese nicht vom Eigentümer verwendet werden.

Was bei der Präsentati­on der 5G-Strategie auch klar wurde: Bezahlt wird der digitale Wandel von den Telekombet­reibern, sehr zum Missfallen von A1, T-Mobile und Drei. Für heuer hat die Regierung Einnahmen von 50 Millionen Euro eingeplant, im kommenden Jahr sollen es 350 Millionen Euro werden. Immerhin: Das Geld soll wieder direkt in den Ausbau der digitalen Infrastruk­tur fließen. Daher fürchten die Netzbetrei­ber, bei der Versteiger­ung der Frequenzen wieder kräftig zur Kassa gebeten zu werden. Bei der letzten großen Frequenzve­rsteigerun­g machten die Betreiber zwei Milliarden Euro locker, wobei sie eine Milliarde wieder über die Breitbandm­illiarde zurückbeko­mmen konnten. Das Modell wurde von Anfang an kritisiert, da durch die Auktion Mittel für den Netzausbau fehlten. So wundert es nicht, dass Mobilfunke­r kein gutes Haar an der Novelle des Telekomges­etzes lassen.

Außerdem wird der Ministerra­t die Punktation zur digitalen Bildung beschließe­n.

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