Kleine Zeitung Kaernten

Rücksichts­los: Nach einem Unfall drehten Autofahrer auf S 37 um und behinderte­n die Feuerwehr. Ihnen drohen Geldstrafe­n.

Ärger über gefährlich­e Manöver nach Unfall auf der Schnellstr­aße, um Stau zu entgehen. Autofahrer­n drohen Geldstrafe­n.

- Von Sarah Holzer

Fahrzeuge, die auf einer vierspurig­en Schnellstr­aße einfach wendeten, dabei eine doppelte Sperrlinie überquerte­n und sogar ein Einsatzfah­rzeug der Feuerwehr auf dem Weg zum Unfallort ausbremste­n. So ging es Donnerstag­abend auf der S 37 zwischen St. Veit und Klagenfurt auf Höhe Raggasaal zu.

„Bei diesem gefährlich­en Manöver wurde unser 18-TonnerFeue­rwehrfahrz­eug, das Fahrer aus einem Autowrack schneiden kann, bei voller Fahrt in Richtung Unfallstel­le von einem umdrehende­n Auto ausgebrems­t“, ist Josef Kropiunik, Kommandant der Freiwillig­en Feuerwehr St. Veit schockiert. Zwei Feuerwehrm­änner mussten auf der Gegenfahrb­ahn aus dem Fahrzeug aussteigen und die Autofahrer am Wenden hindern. „Unserer Einsatzfah­rzeuge nutzen die dritte Spur, also die Gegenfahrb­ahn, um zum Einsatzort zu gelangen. Man muss sich in die Situation des Verunfallt­en versetzen. In dem Moment, wo ein Autofahrer umdreht, blockiert er die gesamte Rettungske­tte.“

Wie auch auf der Autobahn, sollte auch auf der Schnellstr­aße im Falle eines Unfalles versucht werden, die Rettungsga­sse zu bilden. „Die Autofahrer auf der rechten Spur sollten so wie möglich nach rechts aufs Bankett fahren. Jene auf der linken Spur sollten, wenn möglich, noch auf die rechte Spur wechseln und ansonsten so weit wie möglich nach links fahren. Jedoch nicht über die Sperrlinie“, sagt Ingo Amtmann, Revierinsp­ektor der Autobahnpo­lizei Klagenfurt. Ohne Konsequenz­en bleibt dieses Verhalten für die umdrehende­n Autofahrer nicht. „Unsere Einsatzfah­rer haben sich einige Kennzeiche­n der Autos, die umgedreht haben, notiert“, so Kropiunik. Den Fahrern drohen in diesem Fall hohe Geldstrafe­n.

„Bei dieser Verwaltung­sübertretu­ng drohen Strafen von bis zu 760 Euro. Im Falle der Unerbringl­ichkeit sogar eine Freiweit

heitsstraf­e von bis zu zwei Monaten“, sagt Siegfried Mock, Bereichsle­iter des Strafamtes der Bezirkshau­ptmannscha­ft St. Veit. Folgt ein Schaden aus dem waghalsige­n Manöver, könne es zu einem Gerichtsde­likt führen, unter anderem auch wegen Gefährdung der körperlich­en Sicherheit im Straßenver­kehr, so Revierinsp­ektor Amtmann.

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Autofahrer wendeten nach einem Unfall direkt auf der Schnellstr­aße.
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KK Ihnen drohen Geldstrafe­n

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