Rücksichtslos: Nach einem Unfall drehten Autofahrer auf S 37 um und behinderten die Feuerwehr. Ihnen drohen Geldstrafen.
Ärger über gefährliche Manöver nach Unfall auf der Schnellstraße, um Stau zu entgehen. Autofahrern drohen Geldstrafen.
Fahrzeuge, die auf einer vierspurigen Schnellstraße einfach wendeten, dabei eine doppelte Sperrlinie überquerten und sogar ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr auf dem Weg zum Unfallort ausbremsten. So ging es Donnerstagabend auf der S 37 zwischen St. Veit und Klagenfurt auf Höhe Raggasaal zu.
„Bei diesem gefährlichen Manöver wurde unser 18-TonnerFeuerwehrfahrzeug, das Fahrer aus einem Autowrack schneiden kann, bei voller Fahrt in Richtung Unfallstelle von einem umdrehenden Auto ausgebremst“, ist Josef Kropiunik, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr St. Veit schockiert. Zwei Feuerwehrmänner mussten auf der Gegenfahrbahn aus dem Fahrzeug aussteigen und die Autofahrer am Wenden hindern. „Unserer Einsatzfahrzeuge nutzen die dritte Spur, also die Gegenfahrbahn, um zum Einsatzort zu gelangen. Man muss sich in die Situation des Verunfallten versetzen. In dem Moment, wo ein Autofahrer umdreht, blockiert er die gesamte Rettungskette.“
Wie auch auf der Autobahn, sollte auch auf der Schnellstraße im Falle eines Unfalles versucht werden, die Rettungsgasse zu bilden. „Die Autofahrer auf der rechten Spur sollten so wie möglich nach rechts aufs Bankett fahren. Jene auf der linken Spur sollten, wenn möglich, noch auf die rechte Spur wechseln und ansonsten so weit wie möglich nach links fahren. Jedoch nicht über die Sperrlinie“, sagt Ingo Amtmann, Revierinspektor der Autobahnpolizei Klagenfurt. Ohne Konsequenzen bleibt dieses Verhalten für die umdrehenden Autofahrer nicht. „Unsere Einsatzfahrer haben sich einige Kennzeichen der Autos, die umgedreht haben, notiert“, so Kropiunik. Den Fahrern drohen in diesem Fall hohe Geldstrafen.
„Bei dieser Verwaltungsübertretung drohen Strafen von bis zu 760 Euro. Im Falle der Unerbringlichkeit sogar eine Freiweit
heitsstrafe von bis zu zwei Monaten“, sagt Siegfried Mock, Bereichsleiter des Strafamtes der Bezirkshauptmannschaft St. Veit. Folgt ein Schaden aus dem waghalsigen Manöver, könne es zu einem Gerichtsdelikt führen, unter anderem auch wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Straßenverkehr, so Revierinspektor Amtmann.