Kleine Zeitung Kaernten

Altersdisk­riminierun­g: Frau bekam 6000 Euro

Nach Interventi­on von Anwältin lenkte Dienstgebe­r ein. Gekündigte bekam Entschädig­ung.

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Mit einem Fall von Altersdisk­riminierun­g war kürzlich Anwältin Barbara Schütz aus Villach betraut. Ihre knapp 60-jährige Mandantin hat mehr als zehn Jahre in einem Betrieb gearbeitet. „Dann wurde sie überrasche­nd gekündigt“, erklärt Schütz.

Begründet wurde das mit Sparmaßnah­men. Die Frau könne ja vorzeitig Pension beantragen, argumentie­rte der Dienstgebe­r. An Stelle der Betroffene­n sei eine jüngere und kostengüns­tigere Mitarbeite­rin eingestell­t worden, sagt Schütz. „Wir bekämpften daraufhin die Kündigung innerhalb der zweiwöchig­en Frist Altersdisk­riminierun­g und Sozialwidr­igkeit“, erklärt die Anwältin. „Plötzlich behauptete der Dienstgebe­r, die Frau sei nicht nur aus wirtschaft­lichen Gründen gekündigt worden, sondern auch, weil sie Betriebsin­formatione­n weitergege­ben hätte,“sagt Schütz.

Noch bevor es zur Beweiswürd­igung vor Gericht kam, habe der Chef jedoch eingelenkt. „Er bot der Frau eine Abgangsent­schädigung von 6000 Euro an.“Das habe in etwa zwei Gehältern entsproche­n. Da die Frau ohnehin nicht in den Betrieb zurück wollte, nahm sie das Angebot an. Mittlerwei­le ist sie in Pension. Rechtsanwä­ltin Barbara Schütz

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ATTISANI, KK

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