Altersdiskriminierung: Frau bekam 6000 Euro
Nach Intervention von Anwältin lenkte Dienstgeber ein. Gekündigte bekam Entschädigung.
Mit einem Fall von Altersdiskriminierung war kürzlich Anwältin Barbara Schütz aus Villach betraut. Ihre knapp 60-jährige Mandantin hat mehr als zehn Jahre in einem Betrieb gearbeitet. „Dann wurde sie überraschend gekündigt“, erklärt Schütz.
Begründet wurde das mit Sparmaßnahmen. Die Frau könne ja vorzeitig Pension beantragen, argumentierte der Dienstgeber. An Stelle der Betroffenen sei eine jüngere und kostengünstigere Mitarbeiterin eingestellt worden, sagt Schütz. „Wir bekämpften daraufhin die Kündigung innerhalb der zweiwöchigen Frist Altersdiskriminierung und Sozialwidrigkeit“, erklärt die Anwältin. „Plötzlich behauptete der Dienstgeber, die Frau sei nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt worden, sondern auch, weil sie Betriebsinformationen weitergegeben hätte,“sagt Schütz.
Noch bevor es zur Beweiswürdigung vor Gericht kam, habe der Chef jedoch eingelenkt. „Er bot der Frau eine Abgangsentschädigung von 6000 Euro an.“Das habe in etwa zwei Gehältern entsprochen. Da die Frau ohnehin nicht in den Betrieb zurück wollte, nahm sie das Angebot an. Mittlerweile ist sie in Pension. Rechtsanwältin Barbara Schütz