„Testament alle 5 Jahre prüfen“
Neben dem Vererben und Verschenken wird die Erstellung von Vorsorgevollmachten zu wichtigem Thema für Notare.
Mit Rechtsberatungen im öffentlichen Raum wollen die Kärntner Notare in den nächsten Wochen auf ihre Leistungen verweisen. Nach wie vor ist die Erstellung von Testamenten besonders gefragt. Erst kürzlich sorgte ein Entscheid des Obersten Gerichtshofs (OGH) für Aufregung: Ein fremdhändig, auf einem losen und leeren Blatt Papier unterschriebenes Testament wurde als ungültig aufgehoben. Laut Werner Stein, Vizepräsident der Notariatskammer, sei das bei Testamenten, die von Notaren verfasst wurnen, nicht möglich, da diese in Bögen als zusammenhängende Urkunde erstellt werden. Unabhängig davon rät Erfried Bäck, Präsident der Notariatskammer, jedes Testament alle fünf bis zehn Jahre zu überprüfen, nicht zuletzt, weil sich Familiensituationen häufig änderten.
Eine bedeutende Rolle in der Beratung von Notaren hätten Kaufverträge und Treuhandschaften, das Schenken und Vererben sowie die persönliche Vorsorge. Hier sei die Vorsorgevollmacht ein wichtiges Instrument, um im Falle des Verlustes
Die Chefs der Kärntner Notare: Erfried Bäck und Werner Stein
der Geschäftsfähigkeit seine Vertretung selbst vorab festlegen zu können. Das sei eine Säule des Erwachsenenschutzgesetzes, das seit 1. Juli das bisherige Sachwalterschaftsrecht ersetzt hat. Die Notare raten, für den Fall des Falles nicht nur eiden,
sondern mehrere Erwachsenenvertreter festzulegen.
in Klagenfurt (22. 9., Alter Platz) und in Villach, Hauptplatz (29. 9.), jeweils von 9 bis 11 Uhr. Bei Interesse gibt es auch kostenlose Grundbuchauszüge.